Ruhewald GmbH & Co.KG ; Schloßallee 3 ; D-96479 Weitramsdorf-Tambach ; Tel.: +49 (0) 9567 981658 ; Fax: +49 (0) 9567 922929

RUHE FINDEN IN DER STILLE DES WALDES

 

Naturbestattung

Waldbestattung

Baumbestattung

Feuerbestattung

Bestattung

Kostengünstige Alternative

Was ist im Sterbefall zu tun?

Wegleitung zur Baumbestattung

Erfahrungsberichte

 

Hier finden sie unseren Blog!

 

 

NATURBESTATTUNG
Der Wald übernimmt die Pflege

Sehr geehrter Leser und Wald-Liebhaber,

  
Heinrich Graf zu Ortenburg   Die letzte Ruhe in der Natur des Waldes zu finden, ist für viele Menschen ein schöner und beruhigender Gedanke. Der Wald strahlt Ruhe und Harmonie aus. Sein jahreszeitlicher Wandel zeigt die Dynamik des Lebens und lässt uns immer wieder Neues entdecken. Ruhe, Harmonie und ständiger Wandel der Natur spenden Trost für Angehörige und Freunde.

Die Möglichkeit, in der natürlichen Umgebung des Waldes beigesetzt zu werden, ist für viele Menschen eine würdevolle und kostengünstige Form des Abschieds.

Mehr und mehr Menschen entdecken die neue und freundliche Bestattung in der Natur für sich. Die starke Nachfrage nach Wald- und Baumbestattungen bei der Ruheforst GmbH oder der Friedwald GmbH zeigen die stark ansteigende Beliebtheit dieser kostengünstigen und angenehmen Form der Bestattung. Auf dem Internet alleine werden Begriffe wie Baumbestattung, Waldbestattung, Naturbestattung, Ruheforst, Friedwald, Ruhewald etc. heute schon zusammen genommen über 25.000 mal pro Monat gesucht. ...

Mit Naturbestattungen sind vorrangig Baumbestattungen gemeint. Durch die Bestattung im Wurzelbereich von Bäumen gelangt die Asche des Verstorbenen  in den Naturkreislauf zurück.  Der Baum symbolisiert aber auch das Grabmal.

Ein großer Vorteil für die Nachkommen besteht darin, dass eine individuelle Pflege einer Grabstätte nicht nötig ist und doch ein angenehmer Platz für den Trauernden vorhanden ist. Trotz der Neuheit dieser Bestattungsform hat diese schon eine gewisse Tradition der Bestattung unter Bäumen oder im Walde: So liegen etwa August Bier, Heinrich Cotta (1844), Ferdinand von Raesfeld, Heinrich von Salisch außerhalb von Friedhöfen in den von ihnen geliebten und betreuten Wäldern begraben.

Frieden Baumbestattung

 

WALDBESTATTUNG

Im Ruheforst

In einem Ruheforst befinden sich zahlreiche Grabflächen, RuheBiotope genannt, die durch einen Baum oder ein anderes Naturmerkmal gekennzeichnet, als letzte Ruhestätte ausgewählt werden können. Hier dürfen einzelne Personen, Familien oder andere im Leben verbundene Menschen beigesetzt werden.

Die Beisetzung der Urnen erfolgt im Umkreis von ca, 3 Meter um den Baum. Durch die Beisetzung in biologisch abbaubaren Urnen wird die Asche der Verstorbenen innerhalb kurzer Zeit vom Waldboden aufgenommen.

Buche, Birke, Ahorn oder lieber eine Eiche? Sie haben die Wahl. Heute schon können Sie gemeinsam mit der Familie oder Freunden Ihren Baum aussuchen. Dadurch treffen sie schon zu Lebzeiten Vorsorge für Ihre Ruhestätte. Er ist der zentrale Bezugspunkt für das Erinnern und die Trauer – und das völlig unabhängig vom jeweiligen geografischen Lebensmittelpunkt einzelner Familienmitglieder.
Die Möglichkeiten, in einem Ruheforst seine letzte Ruhestätte zu finden, sind so individuell wie die Menschen, die einen solchen Platz suchen. Um allen gerecht zu werden, bieten sich verschiedene Baumtypen als Ruheplatz und kostengünstige Alternative zur traditionellen Friedhofsbestattung an:

  • Familienbäume können einer Einzelperson, aber auch einer ganzen Familie mit bis zu zwölf Personen als Ruhestätte dienen.
  • Gemeinschaftsbäume dienen ebenfalls bis zu zwölf Menschen als Begräbnisstätte. Anders als bei den Familienbäumen erwerben Sie hier lediglich einen oder je nach Bedarf mehrere Einzelplätze.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gemeinschafts- und einem Familien-Baum?

An beiden Baumtypen gibt es bis zu 12 Grabstätten. Bei einem Gemeinschafts-Baum können ein oder mehrere einzelne Grabstätten erworben werden. Bei einem Familienbaum erwirbt man alle 12 Grabstätten zusammen und besitzt somit einen eigenen Baum, dessen Grabstätten für die Familie über mehrere Generationen genutzt werden können.

 

Ihr Baum im Wald - Ein Ort des Gedenkens

Ein Baum ist für die Lebenden ein Ort des Gedenkens, für die Verstorbenen ein Ort ewiger Ruhe. Doch Ruhe und Gedenken erfordern auch Sicherheit. Alle Bäume eines Ruheforsts werden eingemessen und mit einer Nummerierung versehen. Sobald Sie sich für Ihren Baum entschieden haben, erhalten Sie einen entsprechenden Vertrag. Zugleich wird Ihr Nutzungsrecht in ein Baumregister eingetragen, das sowohl bei der den Ruhewald tragenden Gemeinde oder der entsprechenden kirchlichen Organisation als auch bei der Verwaltung des Ruhewald-Betreibers hinterlegt ist.

Ihren Baum finden Sie, Ihre Angehörigen und Freunde anhand seiner Nummer mithilfe unserer Waldkarten und Lagepläne in unserem Ruhewald jederzeit wieder. Aktuelle Waldkarten finden Sie auch auf unserer Homepage des Ruheforstes Coburger Land unter der Rubrik "Baumsuche". Namenstafeln, die auf Wunsch an den Bäumen angebracht werden, bieten Raum für Namen, Daten, christliche Symbolzeichen oder Verse. Sie helfen, dem Ort des Gedenkens, Ihrem Baum, eine persönliche Prägung zu geben.

Der Naturfriedhof im Ruhewald steht allen Menschen jederzeit offen, unabhängig von Wohnort und Religion und bietet eine neue, nicht zuletzt auch kostengünstige  Alternative zu einem  traditionellen Friedhof.

 

 

Hier sind einige grundsätzliche Punkte zu einer Bestattung auf einem Naturfriedhof in einem Ruhewald, auch Ruheforst erklärt:

  • Baumauswahl: Wie kann ich mir einen Baum aussuchen?
    Zur Baumauswahl können sie gerne an unseren kostenlosen, regelmäßig stattfindenden  Führungen teilnehmen bei denen die individuellen Auswahlkriterien gezeigt und erklärt werden. Hier können auch weitere Fragen zum Ablauf oder zum Thema Beisetzung besprochen werden. So kann auch im Anschluss an eine Gruppenführung ein Baum ausgewählt werden. Hierbei unterstützt sie unser Förster gerne. Sollten Sie den Ruheforst nicht besuchen können, wählen wir in Ihrem Auftrag einen wunschgemäßen Baum aus. Bei der Auswahl Ihres Baumes in unserem RuheForst Coburger Land unterstützt und berät Sie ein Mitarbeiter der Gräflich Ortenburg´schen Forstverwaltung gerne kostenlos und unverbindlich.
  • Familien Bezugspunkt
    Sie können Ihren Baum schon heute auswählen und so oft Sie möchten, besuchen. Im Trauerfall entfällt die übereilte Suche nach einem idividuellem und ansprechendem Beisetzungsplatz.  Ihr Baum kann so zu einem wichtigen Bezugspunkt für Sie und Ihre Familie werden.
  • Was ist ein Ruhebiotop im Ruheforst?
    Ein Ruhebiotop ist eine Fläche in einem Waldfriedhof, die als Grabfläche ausgewählt wird. Im Mittelpunkt befindet sich ein Baum, auf der Fläche stehen weitere Naturdenkmäler wie Bäume, Sträucher, Steine oder auch  moosüberzogene Baumstümpfe. Um dieses Naturmerkmal herum befinden sich bis zu 12 Grabstätten oder Ruhebiotope für Urnen.
  • Individuelle Trauerzeremonien
    Sie können Trauerzeremonien individuell gestalten oder ganz auf diese verzichten. Sie haben die Wahl und die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Wir beraten Sie gerne dazu, wenn Sie dies wünschen. Rufen Sie uns einfach an. Im Kreise der Verwandten, der Freunde und anderer Hinterbliebener findet die Andacht an der Grabstelle statt. Ein Pfarrer, Pastor oder ein anderer Grabredner kann die letzten Worte zum Abschied sprechen. Bei der Auswahl und der Gestaltung der Trauerzeremonie können Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden.

 

Zeremonie   Beisetzung
  • Beisetzung
    Die Asche des Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt. So kehrt die Asche in der Urne über den Waldboden in den Kreislauf der Natur zurück. Die Aschekapsel löst sich im feuchten Waldboden in einigen Monaten auf.

 

  • Namentliche Kennzeichnung

    Auf Wunsch bringen wir  ein Namenschild an Ihrer Beisetzungsstätte an oder verzichten Sie auf namentliche Kennzeichnung, Sie haben die Wahl.

    Wie ist eine namentliche Kennzeichnung möglich? Die Anbringung von Namenstafeln mit den Namen der Verstorbenen ist möglich; die Größe und Form ist einheitlich dezent.

Ruhewald

 

  • Wann kann ich eine Grabfläche im Ruheforst erwerben?
    Sie können sich jederzeit Ihren Baum und Ihre genaue Grabfläche aussuchen. Viele Menschen haben den Wunsch, die Art der Beisetzung und den Ort ihrer letzten Ruhestätte selbst festzulegen. Im Ruheforst ist dies möglich. Bei einem Spaziergang durch den Laubmischwald kann eine Grabstätte dort ausgesucht werden, wo es Ihnen am besten gefällt. Da das Recht auf Nutzung eines RuheBiotopes für bis 99 Jahren erworben wird, entschließen sich immer häufiger auch jüngere Menschen für eine Ruhestätte in einem Ruheforst.
  • Die Grabpflege übernimmt der Wald.
    Eine Grabpflege ist in unserem Ruhewald nicht nötig denn das Erscheinungsbild des Waldes soll erhalten bleiben. Verpflichtungen zur Grabpflege entfallen für die Angehörigen, die Gestaltung übernimmt die Natur.
     
  • Keine Folgekosten - Das eigentliche 'Grab' an Ihrem Baum auch 'RuheBiotop' genannt ist die Stelle an der Ihre Urne ca. 1 Meter tief in den Waldboden eingebettet wird.
    Sie müssen keine Folgekosten für die Pflege dieses RuheBiotopes veranschlagen.

Grabpflege

  • Absicherung: Das Recht auf Nutzung eines RuheBiotops kann auf bis zu 99 Jahre erworben werden. Zu diesem Zeitpunkt ist Ihre Urne samt ihres Inhaltes lange schon in den natürlichen Kreislauf der Natur zurückgekehrt. Die Absicherung Ihrer Kundenrechte erfolgt per Vertrag und dem Eintrag in das Biotop-Register, das Sie jederzeit einsehen können.
  • Woraus besteht die Urne?
    Eine Bio-Urne besteht aus Maisstärke, die sich nach wenigen Monaten im Boden zersetzt.
  • Sind Erdbestattungen möglich?
    Im Ruheforst sind nur Urnenbestattungen möglich, um das Waldgebiet nicht zu belasten.
     
  • Umbettung von Verwandten
    Der Ruheforst bietet Ihnen die Möglichkeit schon früher verstorbene Verwandte oder Freunde, die bereits auf einen anderen Friedhof beigesetzt sind, in Ihr Ruhebiotop umzubetten. So kann auf diese Art z. Bsp. eine „späte Familenzusammenführung“ im Ruheforst stattfinden.
    Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch oder persönlich bei unseren Ruheforstmitarbeitern.
     
  • Trägerschaft des Ruheforst Coburger Land

Die Gemeinde Weitramsdorf ist der kommunale Träger des

Ruheforstes Coburger Land. Sie garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen  und überwacht den ordentlichen Betrieb durch den Betreiber die „Ruhewald Schloss Tambach GmbH & Co. KG“.

Betrieb des Ruheforstes

Der ordentliche Betrieb des Ruheforstes Coburger Land erfolgt durch die
„Ruhewald Schloss Tambach GmbH & Co. KG“, ein Unternehmen der Gräflich Ortenburg’schen Verwaltung.

 

 

BAUMBESTATTUNG

 

Der Baum - ein zentraler Bezugspunkt - Ort der Trauer, aber auch der Erinnerung

Baumbestattung im Ruheforst Coburg

Der Ruheforst Coburg bietet eine Ruhestätte in einem naturnah bewirtschafteten Laub- Nadel-Mischwald, welcher sich weitgehend ungestört entwickeln darf. Da dort keine forstwirtschaftliche Bewirtschaftung mehr betrieben wird, garantiert der Ruheforst den nachhaltigen Bestand der Bäume.  Die Wipfel des bis zu 180 Jahre alten Baumbestandes ragen über die nachwachsende Generation junger Bäume. Um diese Bäume herum können biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden. Die Grabflächen unterscheiden sich durch die Form der Bäume in ihrer Mitte, durch die Pflanzen, Steine und Pilze am Boden und die unterschiedliche Lage im Waldgebiet.

Der Ruheforst Coburg liegt im nördlichsten Teil Bayerns, in Oberfranken, direkt an der Grenze zu Thüringen in einer traditionsreichen und historischen Gegend in unmittelbarer Nähe zur Herzogsstadt Coburg und nicht fern von der alten Bischofsstadt Bamberg. Bei guter Verkehrsanbindung herrscht hier noch eine idyllische Ruhe. Große Waldgebiete wechseln mit bunten Wiesen und Feldern ab. Aufgrund seiner Schönheit und vielfältigen Natur ist das Coburger Land ein reizvolles Erholungsgebiet. Lichte Mischwälder und historische Zeugen menschlichen Wirkens wie beispielsweise die Veste Coburg, Schloss Rosenau, Schloss Tambach mit seinem wunderschönen Wildpark,  die malerische Stadt Seßlach, Vierzehnheiligen und Kloster Banz  prägen die Gegend kulturell. Der Dreiherrenstein, das Steinerne Kreuz und der Wildpark in Tambach laden Wanderer und Besucher ein, Stille und Erholung zu finden. Die umliegenden Kurorte Bad Staffelstein, Bad Rodach und Bad Colberg stehen für Erholung und Gesundheit.

In der waldreichen Landschaft zwischen dem Fränkischem Hügelland und dem Thüringer Wald liegt der „Ruheforst Coburger Land“ auf historischem Boden der Familie der Grafen zu Ortenburg in den artenreichen Waldabteilungen Fürstenkopf und Bergleite. Uralte Eichen und mächtige Buchen werden überragt von turmhohen Kiefern und prägen das abwechslungsreiche, farbenfrohe Waldbild. Das ehemalige Herzogtum Sachsen- Coburg und Gotha, dessen Familie der Wettiner mit fast allen Königshäusern Europas, wie z.B. Belgien, Portugal, Großbritannien und Bulgarien verwandt ist, bietet eine intakte Struktur zwischen Land und Leuten.

 

 

Anfahrt

Sie erreichen den Ruheforst Coburger Land, in unmittelbarer Nähe der Gemeinde Weitramsdorf ca. 10 km westlich von Coburg und am besten  über die Autobahn A73 (Abfahrt Ebersdorf, Richtung Coburg folgen) und die Bundesstrasse B303.

So finden Sie uns aus Richtung Erfurt/Suhl oder Richtung Bamberg/Nürnberg kommend:

Anfahrt

A 73, Ausfahrt Ebersdorf, Richtung Coburg, Abfahrt “Wildpark Tambach” B 303. In Tambach abbiegen Richtung Weitramsdorf, nach dem Gebäude der Gemeindeverwaltung links abbiegen Richtung Ummerstadt, vor Ortsschild ”Gersbach” rechts abbiegen und den Hinweisschildern „RuheForst“ folgen.

Aus Würzburg oder Schweinfurt kommend:

A 70, Richtung Bamberg, Ausfahrt Schonungen, B 303 Richtung Coburg, in Tambach links abbiegen Richtung Weitramsdorf. In Weitramsdorf nach der Gemeindeverwaltung links abbiegen Richtung Ummerstadt, vor dem Ortsschild „Gersbach“ am Hinweisschild "Ruheforst Coburger Land" rechts abbiegen und den weiteren Hinweisschildern „RuheForst“ folgen.

 

Kontakt

 

Falls Sie sich dafür interessieren, Ihre letzte Ruhestätte in einem naturbelassenem Wald zu finden, können Sie sich gerne jederzeit bei uns informieren und beraten lassen, sich mit dem Ort vertraut machen, sich eine letzte Ruhestätte in alten, naturbelassenen Waldbeständen aussuchen. Herr Peter Müller führt Sie gerne durch den Ruheforst oder steht Ihnen telefonisch unter 09567-98 16 58  zur Verfügung.

 

 

Ihr Waldspaziergang durch den RuheForst

Während einer kostenlosen Waldführung, die Mittwoch und Samstag (außer Feiertage) um 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung stattfindet, haben Sie die Möglichkeit, sich näher über diese neue Bestattungsform zu informieren.
Bitte melden sie Ihre Teilnahme bei Herrn Müller an und teilen Sie uns Ihre Telefonnummer mit, damit wir Sie informieren können, falls eine Führung witterungsbedingt ausfällt. Wir bitten  Sie darum, zu den Führungen Ihre Hunde nicht mitzubringen.

Treffpunkt für unsere Führungen ist der Parkplatz am Ruheforst.

Treffpunkt  

 

GESCHENKGUTSCHEIN

Geschenkgutschein für eine kostenlose Führung durch den stimmungsvollen Ruheforst Coburger Land

Machen Sie jemandem eine Freude und laden Sie ihn zu einem Spaziergang oder einer kostenlosen Führung durch den Ruheforst ein. Diese neue Art eine Ruhestätte zu finden kennen viele Ihrer Mitmenschen noch nicht und sind Ihnen sicherlich dankbar für eine kostengünstige, naturverbundene und würdige Alternative.
Senden Sie uns eine kurze e-mail an Gutschein@Ruhewald.de  mit dem Namen dessen den Sie beschenken möchten und wir schicken Ihnen Ihren Gutschein.

Natürlich sind die Führungen durch unseren Ruheforst kostenlos und unverbindlich. Vielleicht würde sich aber eines Ihrer Familienmitglieder oder einer Ihrer Freunde und Bekannten über diesen Gutschein und Ihre Anregung freuen. Sie können den Gutschein auch gerne selbst benutzen.

Sich in den immer wiederkehrenden Kreislauf des Lebens eingebettet zu sehen in der Lebendigkeit eines ruhevollen Waldes ist für viele ein tröstlicher Gedanke und kann viel von der Angst vor der letzten Reise nehmen. Auf einem Waldspaziergang sich einen Baum aussuchen, bei dem man immer wieder mal vorbeischauen kann, ist eine wunderbare Möglichkeit sich mit dem Baum anzufreunden, der über die letzte Ruhe wacht.

 

NATURNAH

Naturgemäße Waldwirtschaft

Erfahren Sie, wie dieses Konzept auf einzigartige Weise den Schutz dieses Mischwaldes mit einer neuen Bestattungsform verbindet.

 

Waldwirtschaft
Heinrich Graf zu Ortenburg bewirtschaftet und pflegt den Wald nach den Prinzipien der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW), die auch den nachfolgenden Generationen einen nachhaltigen Wald sichert, der den Menschen Schutz- und Erholungsfunktion langfristig bietet. Der Gräflich Ortenburg´sche Wald wurde nach Kriterien der PAN-Europäischen Forstzertifizierung (PEFC) zertifiziert. Dies ist ein internationales Zertifikat mit Anerkennung vieler namhafter Umweltverbände.
 
 
 

Radio Eins berichtet über Ruheforst Coburger Land

Radio Eins berichtete ausführlich über den am 18. September 2oo8 eröffneten Ruheforst Coburger Land. In diesem Bericht gab u. a. der Bürgermeister von Weitramsdorf, Christian Gunsenheimer ein Interview.

 

Für Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

 

Sekretärin der Gräflich Ortenburg`schen Verwaltung Tambach, 

Tel. 09567-92 29 15
Fax. 09567-92 29 29

 

Herr Müller „RuheForst Coburger Land“
Verantwortlich für die Organisation in unserem Ruheforst.

Tel. 09567-98 16 58
Fax. 09567-92 29 29


 

E-Mail-Adresse: info@Ruheforst.de

Postanschrift: Ruhewald Schloss Tambach GmbH & Co.KG,
Schlossallee 3,
96479 Weitramsdorf

 

Nur eine Stunde im Grünen Wald

"Nur eine Stunde von Menschen fern,
Nur eine einzige Stunde!
Statt der tönenden Worte des Waldes Schweigen,
Statt des wirbelnden Tanzes der Elfen Reigen,
Statt der leuchtenden Kerzen den Abendstern,
Nur eine Stunde von Menschen fern!"

aus: Auguste Kurs - Nur eine Stunde im Grünen Wald

 

WISSENSWERTES

Beisetzung

Feuerbestattung

Bestattung

Kosten

Urne

 

 

BEISETZUNG in einem Ruheforst

Sie haben sich für eine RuheForst Beisetzung entschieden und ein Biotop erworben (Vorsorgevertrag)

  • Bewahren Sie ihren Nutzungsvertrag an einem Ort auf, an dem er gefunden wird, oder sprechen Sie mit ihren Angehörigen über ihre Beisetzungswünsche.
  • Unterrichten Sie auch den Bestatter Ihrer Wahl über das Vorhandensein eines Vertrages mit RuheForst, er setzt sich mit dem RuheForst-Standort in Verbindung und informiert über den Trauerfall.
  • Der Bestatter verständigt auch das zuständige Krematorium und sorgt für die Überführung.
  • Da in einem RuheForst nur biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden dürfen, muss das Krematorium darüber informiert werden. Krematorien und Bestatter verfügen über ein breites Angebot an verschiedenen Urnen Modellen unterschiedlichster Hersteller.
  • Die Urne wird vom Krematorium dem Bestatter ausgehändigt oder direkt zum RuheForst weitergeleitet. Steht die Urne bereit kann mit den Angehörigen ein Termin für die Beisetzung festgelegt und der Ablauf der Beisetzung besprochen werden.

 

Sie haben noch kein RuheBiotop erworben (ohne Vorsorgevertrag)

  • Für den Fall, dass Sie noch kein RuheBiotop ausgewählt haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem von ihnen gewählten RuheForst-Standort.
  • Wenden Sie sich bitte zur Absprache eines Termins für die Baumauswahl an den jeweiligen Standort.
  • Falls Sie einen Baum nicht persönlich auswählen können oder möchten, kann der Förster mit der Auswahl nach Vorgabe von Baumart, Preis und Lage beauftragt werden.
  • Unterrichten Sie auch den Bestatter über die Beisetzung in einem RuheForst.
  • Der Bestatter verständigt auch das zuständige Krematorium und sorgt für die Überführung.
  • Da in einem RuheForst nur biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden dürfen, muss das Krematorium darüber informiert werden.
  • Krematorien und Bestatter verfügen über ein breites Angebot an verschiedenen Urnen Modellen unterschiedlichster Hersteller.
  • Die Urne wird vom Krematorium direkt zum RuheForst weitergeleitet oder dem Bestatter ausgehändigt. Steht die Urne bereit kann mit den Angehörigen ein Termin für die Beisetzung festgelegt werden.

 

Beisetzungszeremonie in einem RuheForst

Im Nachfolgenden finden Sie einige nützliche Hinweise zur Beisetzung in einem RuheForst. Da noch nicht alle Menschen über den Ablauf einer Bestattung in freier Natur informiert sind, bitten wir Sie auch ihre Trauergäste entsprechend zu informieren.

  • Grundsätzlich können die Beisetzungsfeierlichkeiten nach ihren Wünschen frei gestaltet werden.
  • Jeder RuheForst ist mit einer Andachtsstätte ausgestattet. Diese kann für Trauerfeierlichkeiten kostenfrei genutzt werden. Der Geistliche aus ihrer Heimatgemeinde darf selbstverständlich die Beisetzung begleiten oder durchführen.
  • Die Urne wird am Beisetzungstag durch  das zuständige Bestattungsunternehmen oder einen Mitarbeiter des Ruheforststandortes in den Ruheforst gebracht.
  • Am Vortag der Beisetzung hat ein Mitarbeiter von RuheForst das RuheBiotop vorbereitet, d.h. mit einer Baumscheibe abgedeckt und mit frischem Grün geschmückt.
  • Besondere Wünsche für die Zeremonie , wie z.B. der Erdwurf, sind im Vorfeld mit dem Bestatter und dem Ruheforstpersonal abzustimmen.
  • Der Ruheförster ist bei der Beisetzung anwesend hält sich aber im Hintergrund. Er bleibt im Anschluss an die Zeremonie im Wald zurück, um die Beisetzung zu dokumentieren und das RuheBiotop zu verschließen. Das verschließen der Grabstelle durch Angehörige ist nach Absprache möglich.
  • Grabschmuck gilt in einem RuheForst als unangebracht. Von dem Niederlegen von Blumengebinden, -gestecken und Kränzen sollte an einem RuheBiotop Abstand genommen werden. Bitte unterrichten Sie auch ihre Trauergäste von dieser Tatsache. Einzelne Blumenbeigaben oder Blütenblätter sind näturlich möglich. Abgelegte Blumen werden durch den RuheForst-Standort nach einigen Tagen entfernt.
  • Da es sich um eine Beisetzung in freier Natur handelt, sollte die Kleidung dem Wetter und den Gegebenheiten des Waldes entsprechend ausgewählt werden. Wir empfehlen festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung. Beisetzungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter und jeder Jahreszeit, außer bei Sturm oder Gewitter statt.
  • Falls Sie Anregungen zur Ausgestaltung der Trauerfeierlichkeiten wünschen, wenden Sie sich an ihren Bestatter oder an ihren RuheForst-Standort.
  • Musikalische Darbietungen im Rahmen einer christlichen Beisetzung sind selbstverständlich möglich, für darüber hinausgehende Veranstaltungen, wie z.B. von Bläsergruppen, bitten wir um kurze Rücksprache mit dem RuheForst-Standort.

BaumBestattung

 

Abendlich schon rauscht der Wald

"Alles geht zu seiner Ruh.
Wald und Welt versausen,
...
Hier in Waldes stiller Klause,
Herz, geh endlich auch zur Ruh."

aus: Joseph Freiherr von Eichendorff
- Abendlich schon rauscht der Wald

 

KOSTEN DER BIOTOPE

Was kostet eine Bestattung im Ruheforst? Welche Grabarten gibt es? Welche Gebühren oder Kosten fallen darüber hinaus an? Wie verhält es sich mit den Ruhezeiten bei einer Ruheforst-Bestattung? Die Antworten auf diese Fragen im Kurz-Überblick.

Einzel-, Familien- oder Gemeinschaftsbiotope: Ruhestätte für eine Einzelperson, eine Familie oder einen Freundeskreis von bis zu 12 Personen für die Dauer von bis zu 99 Jahren. Die Preise pro Baum sind abhängig vom Wuchs, der Stärke, Art und Lage. Sie werden im Biotopregister ausgewiesen. Hierzu wurden die ausgewählten Biotopbäume in jeweils 4 Wertstufen eingestuft. Diese unterscheiden sich dann preislich

  • Das Preiskonzept für die als RuheBiotope ausgewählten Bäume des Ruheforstes erhalten Sie vor Ort beim Förster. Wir geben Ihnen auch telefonisch Auskunft hierüber – oder schicken Sie ganz einfach eine e-mail an uns.
  • Beisetzungsgebühr bei allen Bestattungen: Die Gebühr für eine Beisetzung beträgt derzeit unabhängig vom ausgewählten Baum 297,50 Euro..Die Beisetzungsgebühr wird immer bei einer Beisetzung berechnet. 

 

 

PARTNER

Unsere Liste lokaler und überregionaler Partnerunternehmen für Sie

Gerne empfehlen wir Ihnen ein lokales Partnerunternehmen das Ihnen bei Ihren Entscheidungen helfen kann. Sehen Sie eine Auswahl unserer lokalen Partner auf unserer Partnerseite oder fragen Sie uns einfach nach unserer 'Partnerliste' und Empfehlungen dazu. Natürlich können Sie mit mehreren Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen und das wählen, bei dem Sie sich am wohlsten fühlen. Sollten Sie einen Bestatter Ihres Vertrauens gefunden haben, der nicht bei uns verzeichnet ist, haben Sie selbstverständlich die freie Wahl. Wir arbeiten mit allen Häusern zusammen; bitte nennen Sie uns in diesem Fall die Anschrift bzw. lassen Sie den Bestatter mit uns Kontakt aufnehmen.

Bestatter unterstützen wir auf vielfältige Weise bei der Betreuung Ihrer Kundinnen und Kunden. Wenn Sie Fragen zu unserem Angebot haben, Beratung wünschen oder einfach Informationsmaterial anfordern möchten wenden Sie sich ruhig an uns. Herr Müller ist unter Tel. 09567-98 16 58 zu erreichen und berät Sie gerne.

Unsere Partner helfen Ihnen dann vor Ort alles zu regeln und zu organisieren wofür Sie vielleicht im Moment keine Zeit und Ruhe finden.

Partner

  Lokale Partner

 

 

FEUERBESTATTUNG

 

Die Einäscherung ist die Vorstufe zur Wald- oder Baumbestattung

 

Feuer Bestattung

Eine Einäscherung ist die Vorstufe zu einer Bestattung in einem Ruheforst oder auch einem Friedwald. Hier finden Sie nützliche Information was eine Einäscherung ist und was dabei passiert.

Unter Feuerbestattung, auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung, früher Leichenverbrennung, versteht man die Veraschung einer Leiche. In westlichen Ländern wird dieser Vorgang im Krematorium durchgeführt. Die Beisetzung der Überreste erfolgt gewöhnlich in einer Aschekapsel.

Deutschland heute

In deutschen Großstädten sind heute mehr als die Hälfte aller Beisetzungen Feuerbestattungen. Die starke Zunahme der Feuerbestattung in den letzten Jahrzehnten hat ihren Grund zum einen in den deutlich höheren Kosten für eine Erdgrabstelle im Vergleich zum Urnengrab.
Andererseits spielen auch ästhetische und hygienische Überlegungen eine Rolle. Im Gegensatz zur Verwesung des Leichnams im Boden gilt die Verbrennung als sauber, etwa im Falle, dass der Verstorbene eine ansteckende Krankheit hatte. Auch ist die Schadstoffbelastung des Bodens nach der Verbrennung geringer, solange die Krematorien die Vorgaben einhalten.

Europa

Die Rate der Feuerbestattungen nimmt zu, in Deutschland wächst die Rate der Feuerbestattungen pro Jahr jeweils etwa um 1% Die Einäscherungsraten steigen in Europa an. (1997)

Besonderheiten vor der Feuerbestattung

Die Feuerbestattung bedarf in Deutschland einer gesonderten Genehmigung. Insbesondere dürfen keine Zweifel an der Identität des Toten und an der Todesursache bestehen, da eine nachträgliche Untersuchung der Leiche (Exhumierung) nach der Verbrennung nicht mehr möglich ist. Daher erfolgt vor der Kremierung eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner im Kühlraum des Krematoriums, in der Regel innerhalb von zwei Tagen.

Prozedur

Vor der Kremation wird der Tote im Sarg nochmals geprüft.

Der Leichnam wird mitsamt dem Sarg in einem Krematorium verbrannt. Dabei werden nicht geschraubte Särge aus Holz verwendet. In einigen modernen Verbrennungsöfen ist es auch möglich Särge, die aus anderen brennbaren, umweltneutralen Stoffen (z.B. Pappe) bestehen, zu verwenden. Ein Schamottestein mit einer Nummer, der auf den Sarg oder zum Leichnam gelegt wird, gewährleistet die eindeutige Zuordnung der Asche. Die Öfen in einem Krematorium sind nicht dafür ausgelegt, mehr als einen Sarg gleichzeitig aufzunehmen.


Brandrückstände vor dem Mahlen in der Aschenmühle

Die Kremierung selber erfolgt in einem Muffelofen, der auf etwa 900 °C vorgeheizt wird. Diese Phase dauert etwa 45 Minuten und endet mit dem Abblasen der Holzasche, bis dahin ist ein Einsatz der Gasbrenner nicht notwendig. Die Temperatur wird durch Zuschalten von Gasbrennern auf 1.200 °C erhöht, um verbliebene Bestandteile zu veraschen, im wesentlichen verbleiben so nur mineralische Knochenbestandteile, dazu Zähne und nichtbrennbare Implantate. Der Kremationsprozess dauert insgesamt etwa 90 Minuten, hängt im Einzelnen von der Körpermasse und dem Wassergehalt des Körpers ab.

Während der Einäscherung verbrennen die Organe und weichen Gewebeteile, es sind dann etwa 5 Prozent des Körpergewichtes aus Knochenresten, Implantaten und Sargbestandteilen verblieben. Eisenteile, wie Sargklammern, werden magnetisch aussortiert, Implantate aus Gold und Titan werden vor dem anschließenden Mahlgang in einem Urnenabfüllgerät ausgesondert.

Das Mahlgut und die keramische Markierungstafel, die dem Sarg bei der Verbrennung beigelegt war, werden in eine Aschekapsel gefüllt und diese wird verschlossen. Außen auf dem Kapseldeckel wird der Name des Krematoriums, der Name des Verstorbenen und sein Geburts-, Todes- und Einäscherungsdatum sowie die Identifizierungsnummer geprägt. Viele Betreiber von Krematorien spenden die anfallenden Edelmetalle und andere Wertteile karitativen Organisationen.

Je nach den bestehenden Vorschriften müssen bereits vor der Kremierung Herzschrittmacher und medizinische Hilfsmittel aus dem Körper entfernt werden, wegen der Explosionsgefahr bei Hitzeeinwirkung könnten Batterien den Ofen schädigen. Es können auch Vorschriften zur Vorbehandlung wegen radioaktiver Belastung des Leichnams bestehen.

Die Aschenkapsel wird oft in eine repräsentative oder dekorative Überurne eingesetzt. Die Überurne gibt der einfachen Aschekapsel ein würdiges Aussehen. Einige Krematorien bieten auf Nachfrage die Möglichkeit zur Besichtigung an. Angehörige können in besonderen Fällen bei der Kremierung anwesend sein.


Beisetzungsmöglichkeiten der Asche

Es gibt zahlreiche Beisetzungsformen für die Asche Verstorbener. Trotz einiger Diskussionen in Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht zur Beisetzung der Asche auf einem Friedhof (Friedhofszwang). So wird als letzte Ruhestätte der Urne die Beisetzung in der Erde oder eine Nische in einer Urnenwand ausgewählt.

 

Sowohl in Deutschland und Österreich als auch in der Schweiz ist eine Bestattung der Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich von Bäumen (Naturbestattung) möglich. Diese Art der WaldbestattungBestattung gründet auf einer Praxis des Schweizers Ueli Sauter. Diese Methode wird auch in Deutschland in genehmigten Wäldern, aus markenrechtlichen Gründen unter anderer Bezeichnung [z.B. Ruheforst] durchgeführt. Die Bestattung kann im Wurzelbereich alter Bäume (Baumfeld), aber auch bei gleichzeitiger Anpflanzung eines neuen Baumes erfolgen.

Entsprechend geänderten Bestattungsgesetzen ist in einigen deutschen Bundesländern die anonyme Beisetzung in Form des Verstreuens der Asche auf einem Aschenfeld eines Friedhofs möglich. Gleichfalls wurde es so möglich Urnen in Kolumbarien einzustellen. Dabei handelt es sich um Urnenwände oder Stelen in speziellen Hallen, auch umgewidmeten Kirchengebäuden, wo die Urnen mindestens für die gesetzliche Ruhefrist aufbewahrt werden.

 

 

 

 

BESTATTUNG ALLGEMEIN

 

Bestattung ist die nach dem Tod eines Menschen (seltener auch für Tiere) vorgenommene

Mutter Gottes

längerfristige Bewahrung des toten Körpers oder bestimmter Überreste, wie der Asche oder bestimmter Körperteile. Bestattung und Beisetzung wird im allgemeinen Sprachgebrauch nicht streng getrennt, sinnübergreifend werden auch Beerdigung und Begräbnis genutzt. Die Leichenschau ist die amtliche Feststellung des Todes.

Die Bestattung beginnt mit der Abschiednahme vom Toten, dies kann durch Leichenwaschung, Ankleiden, Einsargen begleitet sein.

Der nächste Schritt der Bestattung ist meist eine würdig gestaltete, ritualisierte Zeremonie zur Erinnerung an den Verstorbenen. Diese zur Beerdigung kann als Gottesdienst in Kirche oder Kapelle oder in weltlicher Form als Totenfeier in der Feierhalle stattfinden. Hierbei wird mittels Musik oder Redner die Erinnerung an den Verstorbenen wahrgenommen. In manchen Fällen gibt es auch eigene Bestattungsformen: Begräbnis mit militärischen Ehren.

Der Prozess der Bestattung wird am Ort der Aufbewahrung - das „Aufnehmen“ - üblicherweise in der Erde, fortgesetzt. Das Herablassen des Sarges in die Gruft ist die eigentliche Beerdigung oder das Begräbnis. Ist die Gruft, die den Sarg aufnahm, geschlossen: spricht man vom Grab. Bei der Feuerbestattung ist eine Abschiednahme notwendigerweise vor dem Kremieren als Totenfeier möglich. Da vom Verstorbenen nur die mineralische Anteile verblieben ist dies keine Beerdigung im engeren Sinne. Beim Beisetzen der Urne kann noch die Grabrede mit einer Urnenfeier folgen. Beim Begräbnis kann eine weitere Zeremonie auch direkt beim Einsetzen des Sarges erfolgen: Beileidserklärung der Anwesenden gegenüber den engsten Verwandten.

 

 


Gesetzliche Bestimmungen

Der Wunsch des Verstorbenen sollte möglichst schriftlich fixiert sein, um den Nachkommen die Durchführung zu erleichtern. Eine Reihe von gesetzlichen und hygienischen Vorschriften geben vor, wie Bestattungen durchgeführt werden müssen.

In Deutschland ist das Bestattungswesen durch Landesbestimmungen gesetzlich geregelt,

Blumen Bestattung

dazu gehören Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen. Kommunal oder durch die Religionsgemeinschaft werden diese Vorschriften in Friedhofsordnungen umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Es können Einschränkungen zum Kreis der zu Bestattenden getroffen sein. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Ruheforst stellen dagegen noch Ausnahmen dar.

In Österreich werden die Friedhofsordnungen von den Friedhofsverwaltungen erlassen. Diese können in der Hand einer Glaubensgemeinschaft oder der Kommune sein. Erst in den letzten Jahren wurde auch das Bestattungswesen dahingehend liberalisiert, dass ein jeder, der über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe verfügt, ein Bestattungsunternehmen eröffnen kann. Bis 2002 war für die Erlangung einer Konzession der Nachweis des Bedarfs nötig. Durch diese Zugangsbeschränkung wollte der Gesetzgeber einen unschönen Konkurrenzkampf unterbinden. Der Wegfall dieser Bedarfsprüfung nützt in erster Linie großen überregional tätigen Unternehmen, welche mit finanzstarken Investoren im Hintergrund versuchen, kleinere Unternehmen „auszusitzen“. Derartige Entwicklungen sind bereits in Kärnten und der Steiermark zu beobachten.

Es ist jedem Bestattungsunternehmer in Deutschland möglich, Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen. Durch die Kommerzialisierung des Gewerbes kann es aber zu internen Regelungen zum Gebietsschutz kommen. Örtlich kann vom Gewerbeamt eine Neugründung eingeschränkt sein, wenn der „Bedarf“ bereits gedeckt ist. Der zur Totenfürsorge Berechtigte kann den Bestatter frei wählen. In den meisten Fällen ist es sinnvoll ein Unternehmen aus der Nähe zu beauftragen. Preisvergleiche und Vertrauenswürdigkeit sind Auswahlkriterien. Die Bestattungsvorsorge durch den Verstorbenen hat bei der Wahl unbedingten Vorrang.

Arten der Bestattung

Die folgenden Formen der Bestattung werden in Amerika, Europa und Asien praktiziert. Die Bestattung erfolgt typischerweise in würdiger Form.

• Sargbestattung des Leichnams, typischerweise in der Erde eines Friedhofs oder einer dementsprechenden vorbereiteten Fläche. Die Bestattung erfolgt dabei als

  • Einzelgrab, als Wahlgrab oder in Reihenfolge als Reihengrab in jeweils gesonderten Stätten oder als
  • Gemeinschaftsgrab, indem mehrere Bestattungsfälle gemeinsam erfolgen.
  • In Krisenzeiten geschehen Bestattungen notfalls auch in einem Massengrab, hierbei ist keinerlei Trennung der Bestattungsfälle gegeben.
  • Regional oder vom Kulturkreis bedingt oder für besonders würdige Bestattungen wird der Sarg in einem ummauerten Grab (sog. Gruft) oder im Mausoleum eingestellt.
  • Bis in die frühe Neuzeit wurden gesellschaftliche Außenseiter, darunter auch Suizidenten, entwürdigenden Formen einer Sonderbestattung unterworfen. Häufig wurden sie ohne jede Zeremonie und unter diskriminierenden Maßnahmen beigesetzt oder verscharrt (Eselsbegräbnis).

 

Kostentragungspflicht

(Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar.)

Die Kostentragungspflicht der Bestattung beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu tragen bzw. dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Diese kann öffentlich-rechtlich, so bei der so genannten Ersatzvornahme durch ein kommunales Ordnungsamt entsprechend dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes sein oder privat-rechtlich, so wie die Kostentragungspflicht des Erben, gem. § 1968 BGB: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“

Sind die Bestattungskosten vom Erben nicht zu erlangen, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB). Für den Fall, dass eine andere Person für den Tod des Verstorbenen verantwortlich war, sind Erbe und Unterhaltspflichtiger berechtigt, von dieser Person die Bestattungskosten zurückzuverlangen (§ 844 BGB).

Eine verschuldensunabhängige Sonderregelung für tödliche Unfälle im Straßenverkehr enthält das Straßenverkehrsgesetz (§ 10 StVG). Die Krankenkasse zahlt seit 2004 kein Sterbegeld zur Deckung der Bestattungskosten.

Beim Tod der Empfänger von Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Bestattungsgeld gewährt.

Bestattung Grossmutter

Nur wenn alle Zahlungspflichtigen mittellos sind und dies nachweisen, übernimmt auf Antrag das örtliche Sozialamt die notwendigen Kosten der Bestattung (§ 74 SGB XII). Im Falle das kein Nachkomme zu ermitteln ist, der die Kosten zu übernehmen hat, ist das Gesundheitsamt zuständig, da nach deutschem Recht eine Bestattung erfolgen muss.
Wird das Erbe ausgeschlagen, sind auch keine Bestattungskosten zu zahlen. Ist der Erbe allerdings nächster Angehöriger und in dieser Eigenschaft im Rahmen der durch das Bestattungsgesetz geregelten Totenfürsorge bestattungspflichtig, trifft ihn als Bestattungspflichtigen zunächst auch die Zahlungspflicht gegenüber dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung.

Findet sich kein anderer Zahlungspflichtiger, verbleiben die Bestattungskosten beim Bestattungspflichtigen.

 

Kosten

Die bei einer Bestattung von den Hinterbliebenen zu erstattenden Kosten verteilen sich auf folgende Leistungen:

  • Gebühren und Fremdleistungen
    • Bestattungsgrundgebühr
    • Grabnutzungsgebühren
      • Einrichtung oder Verlängerung des Nutzungsrechtes
    • Kremierung und Urnenbeisetzung
    • Benutzung der Friedhofseinrichtungen
    • Gebühren für Behörden und Kirche
    • Aufbewahrungsgebühren
  • Sonstige Kosten
    • Überführungskosten
    • Sarg oder Urne
    • Blumenschmuck
    • Trauerdrucksachen
    • Redner, Träger, musikalische Umrahmung
    • Ärztlicher Leichenschauschein
  • Private Kosten
    • Trauerkleidung
    • Leichenschmaus
  • Nachfolgekosten, diese können über die Ruhezeit jährlich oder als Gesamtsumme mit der Bestattung anfallen.
    • Grabpflege durch Nutzungsberechtigen für die gesamte Ruhezeit, oder Dauerpflege durch einen Friedhofsgärtner
    • Grabstein vom Steinmetz: Erstellen des Fundamentes, Einfassung, Beschriftung und das Entfernen nach Ende der Ruhezeit.
  • Umbettung im Zuge persönlicher Ortsänderungen.

Für eine nach derzeitigem Verständnis als „würdig“ anzusehende Erdbestattung werden in Deutschland bis weit über 10.000 Euro aufgewandt. Die Gebühren des Friedhofsträgers für die Grabstelle sind in Statuten und Verordnungen festgeschrieben. Bei den Gebühren sollte beachtet werden, dass teilweise jährlich Gebühren, andererseits auch eine Gesamtsumme für die Nutzungsdauer gebildet ist.

Baumbestattung


Die einmaligen Nebenkosten beim Bestatter können allerdings stark schwanken, Bestattungsunternehmen sind Wirtschaftsunternehmen. Durch Paketpreise oder Individualberatung ergeben sich höchst unterschiedliche Kalkulationen. Ein Preisvergleich bei verschiedenen Bestattern sollte nicht nur die Preise einbeziehen, sondern auch der Umgang mit den Angehörigen und eine sach- und fachgerechte Beratung. Die Kosten für den Bestatter, der alle Formalitäten erledigt, können zwischen 700 Euro und 4000 Euro liegen.

Ist eine einfache Urnenbestattung ohne Sargfeier geplant, so genügt oft ein preiswerter Verbrennungssarg für knapp 100 Euro. Die ersparten Kosten, statt über 1000 Euro eines teuren Eichensarges, können für andere Ausgaben eingesetzt werden, etwa die Trauerfeier. Der Blumenschmuck einer Urnengemeinschaftsanlage muss wegen der kleineren Fläche bescheidener sein als bei der Bestattung in einem Familiengrab, einer Doppel- oder Dreifachwahlstelle.

Besondere Bestattungswünsche verursachen mitunter höhere Kosten. Für eine Baumbestattung sind leicht abbaubare Urnen nötig, die es in sehr anspruchsvoller Ausführung gibt. Für Wiesen-, sog. Diamantbestattungen, Seebestattungen, Ballonbestattungen bieten Bestatter oft Festpreise, da sie nur Wiederverkäufer sind. Für eine sog. Kryonische Aufbewahrung (Einfrieren) entstehen Kosten bis zu 200.000 Dollar.

Kostengünstig ist eine Körperspende, da die oben aufgeführten Gebühren vom Anatomischen Institut ganz oder teilweise beglichen werden.

Bestattungspflichtige können das Bestattungsunternehmen frei wählen. Kriterien für die Wahl des Bestatters sind sein Serviceangebot, inwieweit er auf die Wünsche der Kunden eingeht, die Qualität der Beratung, und die Bereitschaft eine detaillierte Kostenaufstellung zu machen.

Auch wenn Krankenhäuser und Pflegeheime Verträge mit Bestattungsunternehmen zur Überführung auf den Friedhof haben, steht dem Angehörigen das Recht der freien Wahl des Bestatters zu. Wenn der Hinterbliebene nicht ausdrücklich zugestimmt hat, muss er in der Regel die Abholung durch den Vertragsbestatter nicht bezahlen.

Quellennachweis WK: http://de.wikipedia.org

 

 

 

EIN TODESFALL

WAS IST ZU TUN?

 

Ratgeber Bestattung - Was Sie im Trauerfall wissen sollten

Ein Todesfall ist eingetreten - Was ist zu tun? Hier sind einige wichtige Punkte , die Sie im Falle eines Todes beachten sollten. Sie sind nach Zeitabschnitten gegliedert.

Eine Situation, die überfordert: Ein Mensch ist gestorben. Der Schmerz ist häufig kaum zu ertragen. Der Rückzug ins Ich ist zunächst unmöglich, denn eine Fülle an Aufgaben wartet auf die Hinterbliebenen. Mit dem "Ratgeber Bestattung" möchten wir Angehörigen einen Leitfaden für eine krisenhafte Situation an die Hand geben.

Immer wieder fragen Kunden und Interessenten bei uns an, was zu tun ist, wenn ein Angehöriger stirbt. Der Informationsbedarf ist groß. Gerade in einer solchen Situation ist jede helfende Hand wichtig. FriedWald arbeitet daran, möglichst umfassend und gezielt Antworten zu geben. Wieso darf ich Omas Asche nicht mit nach Hause nehmen? Welche Funktion hat der Bestatter? Was gilt es zu beachten, was ist in welcher Reihenfolge zu tun, wer steht helfend zur Seite?

Der "Ratgeber Bestattung" gibt Auskunft über Gesetze und Pflichten, die es im Todesfall zu beachten gilt, aber auch über Rechte, die Hinterbliebene haben. Zudem gibt es Antworten auf die Frage: Was ist im Trauerfall zu tun? Es gibt Erklärungen zu Stichworten wie Totenschein und Sterbeurkunde und wie diese zu bekommen sind. Außerdem wird aufgezeigt, was ein Bestatter machen muss und was Privatpersonen selbst erledigen dürfen. Der "Ratgeber Bestattung" soll in der schwierigen Situation der Hinterbliebenen schnell und kompetent weiterhelfen.

 

Am Todestag

  • Arzt anrufen
  • Vom Arzt bzw. Krankenhaus den Totenschein ausstellen lassen. Er enthält Todesursache und Todeszeitpunkt und ist für die Sterbeurkunde (vom Standesamt) notwendig. Bei Freitod oder ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei informiert werden (übernimmt meist der Arzt).
  • Verwandte Freunde und Nachbarn benachrichtigen.
  • Pfarrer informieren, falls eine Aussegnung gewünscht wird.
  • Bestattungsinstitut auswählen und beauftragen. Gesprächstermin vereinbaren.
  • Gespräch mit dem Mitarbeiter des Bestattungsinstituts; Art der Beerdigung und Ablauf/Gestaltung der Beerdigung/Trauerfeier besprechen. Achten Sie auf mögliche Verfügungen des Verstorbenen (z. B. zur Art der Bestattung im RuheForst). Sarg bzw. Urne auswählen. Besprechen, ob wirklich eine Anzeige in die Zeitung soll und welchen Inhalt sie haben soll.
  • Haustiere versorgen oder in andere Hände geben.

 

Am Folgetag

  • Mit dem Pfarrer Termine für “Beerdigungsgespräch” und Trauerfeier vereinbaren.
  • Sterbefall beim Standesamt melden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat (Vorzulegen sind: Personalausweis des Verstorbenen, Totenschein sowie bei Ledigen die Geburtsurkunde; bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bzw. das Familienstammbuch).
  • Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde und Kopien von ihr aus. Für die Rentenversicherung(en) und Pensionskassen (Betriebsrente oder Zusatzversicherung) gibt es spezielle Exemplare der Sterbeurkunde.
  • Arbeitgeber des Verstorbenen informieren. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten bestehen eventuell Rentenansprüche gegenüber der betrieblichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft.
  • Beantragung des Übergangsgelds für die Witwenrente, falls ein Anspruch besteht.
  • Beantragung der Auszahlung von Lebensversicherung(en) oder Sterbegeldversicherung, falls vorhanden
    ggf. Beantragung der Auszahlung einer Unfallversicherung, falls der Todesfall durch einen Unfall verursacht wurde und eine solche Versicherung bestand.

 

In den ersten drei Tagen

Beerdigungsgespräch mit dem Pfarrer. Einzelheiten für die Trauerfeierlichkeiten vereinbaren, eventuell Bibelvers und Lieder festlegen. Klären, was in der Ansprache über den Toten gesagt werden sollte und auch was nicht gesagt werden soll.

 

In der ersten Woche

  • Gegebenenfalls Mietvertrag kündigen.
  • Wenn der Verstorbene im Heim untergebracht war: Heimplatz kündigen; klären, wann das Zimmer geräumt sein muss und für wieviele Tage noch welche Arten von Leistungen zu zahlen sind.
  • An den Briefkasten einen Aufkleber “Bitte keine Werbung und keine Anzeigenzeitschriften” kleben; Nachsendeantrag (zum Erben oder an eine geeignete Person) für Briefe und Post einrichten.
  • Verstorbene Rentenempfänger bei Rentenstelle(n) und Pensionskassen (Betriebsrente/Zusatzversicherung/Kriegsbeschädigtenrente/Hinterbliebenenrente) abmelden.
  • Vorhandenes Testament zum Amtsgericht (Nachlassstelle/Nachlassgericht) bringen. Falls Immobilienbesitz oder Landwirtschaft vorhanden sind, Erbschein beantragen(Der teure Erbschein wird nicht benötigt, wenn keine Immobilien (und keine Landwirtschaft) vorhanden sind, und außerdem ein Testament vorliegt. Auch bei großem Geldvermögen reicht den Banken dann eine Kopie des vom Amtsgericht eröffneten Testaments, und die Kosten für den Erbschein bleiben erspart).

 

In den ersten zwei Wochen

  • Daueraufträge bei der Bank löschen.
  • Kabelfernsehen, GEZ, Telefon und Internet kündigen bzw. abmelden. Kopien der Kündigungsbriefe bzw. Abmeldungen aufbewahren und später prüfen, ob die Kündigungen durchgeführt wurden.
  • Die Versorger für Gas, Strom, Wasser usw. informieren.
  • Je nach Familiensituation der Angehörigen möglichst rasch eine Witwen-, Witwer-Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Wenn entsprechende Ansprüche bestehen, weitere Renten beantragen z. B.:
    • Renten aus Zusatzversicherungen (öffentlicher oder kirchlicher Dienst),
    • Zahlung aus Pensionsfonds früherer Arbeitgeber (betriebliche Altersvorsorge), Riester-Rente, Rürup-Rente,
    • Den Verstorbenen bei der Krankenkasse abmelden und Krankenkassenkarte abgeben.
  • Wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen wurden, den Tod des Versicherten melden.
    Abonnements (Tageszeitung, Zeitschriften, Buchclub, Theater) und Mitgliedschaften (Gewerkschaft, ADAC, Vereine, sonstige Organisationen) des Verstorbenen kündigen oder auf ein anderes Familienmitglied ummelden.

 

Innerhalb von vier Wochen

  • Fahrzeuge abmelden oder auf neuen Besitzer ummelden.
  • Prüfen, ob und welche Waffen (vom Jagdgewehr bis zur kleinen Schreckschusspistole) vorhanden sind.
  • Zusammen mit Munition, Waffenbesitzkarte(n) und ggf. Waffenschein sicher und verschlossen aufbewahren und innerhalb von 4 Wochen beim Landkreis melden (siehe § 20 WaffG). Später auf neuen Besitzer umschreiben lassen oder beim Landkreis abgeben.
  • Versicherungen des Verstorbenen (z. B. Unfall, Haftpflicht, Hausrat, Rechtschutz) schriftlich kündigen, dabei eine schriftliche Bestätigung der Kündigung fordern.
  • Kabelfernsehen, GEZ, Telefon und Internet auf den Ehepartner ummelden oder kündigen.
  • Versicherungen des Verstorbenen (Haftpflicht, Gebäude, Hausrat, KfZ, Rechtschutz) auf überlebenden Ehepartner oder Kind umschreiben oder kündigen.
  • Nachlassverzeichnis anfertigen: Liste aller Konten (mit Stand am Todestag) und des wertvollen Eigentums, außerdem Liste der noch offenen Rechnungen, der offenen Forderungen und der Kosten für die Beerdigung.
  • Falls ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde, ist die Anfertigung des Nachlassverzeichnisses seine Pflichtaufgabe.
  • Wenn das Gewerbe bzw. die freiberufliche Tätigkeit aufgegeben wird, müssen Kunden und Lieferanten und soweit nötig das Finanzamt informiert werden. Das Gewerbe muss abgemeldet werden.

Laden Sie hier das Formular kostenlos herunter: 'Was ist im Todesfall zu tun?'

Baumbestattung

TODGEBURTEN

RegenbogenBiotop: Bestattungsplätze für Früh- oder Todgeburten

Der Verlust eines ungeborenen Kindes ist für die Eltern immer ein sehr großer Schmerz. Als einen kleinen Beitrag zur Trauerbewältigung möchte RuheForst den Eltern die Möglichkeit bieten ihre verstorbenen Kinder in einer würdevollen Umgebung beizusetzen, und ihnen so einen Platz zum trauern zu bieten.

Für diese Kinder sind in den RuheForsten spezielle Grabstätten, so genannte RegenbogenBiotope vorgesehen. Das RegenbogenBiotop ist eine vom Förster ausgesuchte und speziell markierte Grabstätte. Für eine Beerdigung an einer dieser „besonderen“ Grabstätten gelten dieselben Nutzungsbedingungen wir für eine reguläre RuheForst-Beisetzung. Für RuheForst ist es natürlich selbstverständlich, dass eine namentliche Kennzeichnung der Grabstätte mit religiösem Symbol möglich ist.

Für betroffene Eltern sind diese RegenbogenBiotop-Plätze kostenlos, ein Nutzungsentgelt ist nicht zu zahlen. Es fällt lediglich das Beisetzungsentgelt an.

Für Rückfragen zur Beisetzung in einem RegenbogenBiotop, oder deren Verfügbarkeit können Sie sich gerne telephonisch mit uns in Verbindung setzen: Frau Bauernfeind, Herr Müller : Tel. 09567-98 16 58

 

An den Wald

"Sag´mir, wo die Vöglein all´
Ruhen aus von ihren Liedern,
Und was Reh und Nachtigall
Auf den Abendgruß erwidern.

Sage mir, du lieber Wald,
Hältst du fern des Tages Sorgen
Dort im grünen Hinterhalt
Ein verschwieg´nes Glück verborgen?"

aus: Gottfried von Böhm -An den Wald

 

 

Ein Grab zu haben und es pflegen zu können, hilft manchen Menschen beim Abschiednehmen von einem geliebten Menschen, der gestorben ist. Für Andere sind Friedhöfe eher bedrückend und sie wünschen sich, der Natur nach dem Tod möglichst nah zu sein. Wer an den Wurzeln eines Baumes bestattet werden möchte, sollte jedoch frühzeitig mit seinen Angehörigen darüber sprechen, denn in der Regel soll der Beisetzungsplatz nicht soweit vom Wohnort entfernt sein. In Deutschland sind die Möglichkeiten der Bestattung begrenzt. Während zum Beispiel in der Schweiz oder auch in den Niederlanden die Urne mit nach Hause genommen werden darf, ist dies hierzulande nicht erlaubt. Doch gibt es auch in Deutschland Alternativen zum Grab: RuheWälder, Ruheforste, Friedwälder, Aschewiesen und Seebestattungen... Voraussetzung für diese alternativen Beisetzungsformen ist eine Feuerbestattung. K Mittlerweile wählt fast die Hälfte der deutschen Bevölkerung diese Bestattungsart.

Friedwälder oder Ruheforste:

Ruheforst Baum

Die Idee zur "Baumbestattung" stammt vom Schweizer Ueli Sauter, der 1993 - noch illegal - den letzten Wunsch seines Freundes erfüllte und dessen Asche kurzerhand in der Natur begrub. Dabei entstand in ihm die Vorstellung, einen Wald des Friedens, mit Bäumen als Grabsteinen, zu schaffen - einen so genannten Friedwald.
Inzwischen gibt es in dem kleinen Alpenstaat 30 Friedwälder. Friedwälder und Ruheforste gibt es erst seit 2001 in Deutschland.

Sie sind naturbelassene, frei zugängliche Waldstücke, die z.Bsp. von der örtlichen Gemeinde oder aber privaten Waldbesitzern zur Verfügung gestellt und getragen werden. In diesen Waldstücken werden gemeinsam mit einem Förster Bäume ausgesucht, die als Bestattungsort dienen. Meist sind es Buchen oder Eichen, die sehr alt werden können. Interessenten können schon zu Lebzeiten einen Platz für sich und ihre Angehörigen oder Freunde sichern. Zur Wahl stehen einzelne Plätze oder ganze Bäume, die als Familiengrab dienen.

Es ist aber keine anonyme Bestattung. Jeder Baum hat eine Nummer und ist vermessen. Durch ein Namensschild können die Angehörigen den einzelnen Beisetzungsplatz  klar zuordnen. Die Beisetzung kann individuell gestaltet werden. Häufig ähnelt die Trauerfeier einer Bestattung auf einem Friedhof. Nur auf Grabschmuck wie Kränze oder Kerzen müssen die Angehörigen verzichten. Den Grabschmuck liefert die Natur.

Derzeit gibt es ca. Friedwälder und über 30 Ruheforste in Deutschland, allein sieben in Niedersachsen. Auch Bewohner aus anderen Regionen können sich in einem solchenWaldfriedhofald beisetzen lassen. Die Organisation übernehmen die örtlichen Bestatter oder die Firma Ruheforst bzw. Friedwald.


Eine Übersichtskarte aller  Ruheforste finden Sie auf www.Ruheforst.de

 

 

Impressum

Anbieter i.S.d. TDG/MDStV:

Ruhewald GmbH & Co.KG
Schloßallee 3
D-96479 Weitramsdorf-Tambach
Tel.: +49 (0) 9567 981658
Fax: +49 (0) 9567 922929
Rechtsform: GmbH & Co.KG
Inhaber: Heinrich Graf zu Ortenburg
Berufsbezeichnung: Land- und Forstwirt

Handelsregister Coburg HRA 4435

Steuernummer 212/840/74472

Verantwortlich i.S.d. § 6 Abs. 2 MDStV:

Heinrich Graf zu Ortenburg
Schloßallee 1
D-96479 Weitramsdorf-Tambach
Tel.: +49 (0) 9567 92290

 

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