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Ruhewald GmbH & Co.KG ;
Schloßallee
3
;
D-96479
Weitramsdorf-Tambach
;
Tel.: +49
(0) 9567
981658
;
Fax: +49
(0) 9567 922929
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| RUHE
FINDEN IN DER STILLE DES WALDES |
NATURBESTATTUNG
Der Wald übernimmt die Pflege
Sehr
geehrter Leser und Wald-Liebhaber,
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Die letzte Ruhe in
der Natur des Waldes zu finden, ist für viele
Menschen ein schöner und beruhigender Gedanke.
Der Wald strahlt Ruhe und Harmonie aus. Sein
jahreszeitlicher Wandel zeigt die Dynamik des
Lebens und lässt uns immer wieder Neues
entdecken. Ruhe, Harmonie und ständiger Wandel
der Natur spenden Trost für Angehörige und
Freunde. |
Die Möglichkeit,
in der natürlichen Umgebung des Waldes beigesetzt zu
werden, ist für viele Menschen eine würdevolle und
kostengünstige Form des Abschieds.
Mehr und mehr
Menschen entdecken die neue und freundliche Bestattung
in der Natur für sich. Die starke Nachfrage nach Wald-
und Baumbestattungen bei der Ruheforst GmbH oder der
Friedwald GmbH zeigen die stark ansteigende Beliebtheit
dieser kostengünstigen und angenehmen Form der
Bestattung. Auf dem Internet alleine werden Begriffe wie
Baumbestattung, Waldbestattung, Naturbestattung,
Ruheforst, Friedwald, Ruhewald etc. heute schon zusammen
genommen über 25.000 mal pro Monat gesucht. ...
Mit
Naturbestattungen sind vorrangig Baumbestattungen
gemeint. Durch die Bestattung im Wurzelbereich von
Bäumen gelangt die Asche des Verstorbenen in den
Naturkreislauf zurück. Der Baum symbolisiert aber auch
das Grabmal.
Ein großer
Vorteil für die Nachkommen besteht darin, dass eine
individuelle Pflege einer Grabstätte nicht nötig ist und
doch ein angenehmer Platz für den Trauernden vorhanden
ist. Trotz der Neuheit dieser Bestattungsform hat diese
schon eine gewisse Tradition der Bestattung unter Bäumen
oder im Walde: So liegen etwa August Bier, Heinrich
Cotta (1844), Ferdinand von Raesfeld, Heinrich von
Salisch außerhalb von Friedhöfen in den von ihnen
geliebten und betreuten Wäldern begraben.

WALDBESTATTUNG
Im Ruheforst
In einem
Ruheforst befinden sich zahlreiche Grabflächen,
RuheBiotope genannt, die durch einen Baum oder ein
anderes Naturmerkmal gekennzeichnet, als letzte
Ruhestätte ausgewählt werden können. Hier dürfen
einzelne Personen, Familien oder andere im Leben
verbundene Menschen beigesetzt werden.
Die Beisetzung
der Urnen erfolgt im Umkreis von ca, 3 Meter um den
Baum. Durch die Beisetzung in biologisch abbaubaren
Urnen wird die Asche der Verstorbenen innerhalb kurzer
Zeit vom Waldboden aufgenommen.
Buche, Birke,
Ahorn oder lieber eine Eiche? Sie haben die Wahl. Heute
schon können Sie gemeinsam mit der Familie oder Freunden
Ihren Baum aussuchen. Dadurch treffen sie schon zu
Lebzeiten Vorsorge für Ihre Ruhestätte. Er ist der
zentrale Bezugspunkt für das Erinnern und die Trauer –
und das völlig unabhängig vom jeweiligen geografischen
Lebensmittelpunkt einzelner Familienmitglieder.
Die Möglichkeiten, in einem Ruheforst seine letzte
Ruhestätte zu finden, sind so individuell wie die
Menschen, die einen solchen Platz suchen. Um allen
gerecht zu werden, bieten sich verschiedene Baumtypen
als Ruheplatz und kostengünstige Alternative zur
traditionellen Friedhofsbestattung an:
-
Familienbäume
können einer Einzelperson, aber auch einer ganzen
Familie mit bis zu zwölf Personen als Ruhestätte
dienen.
-
Gemeinschaftsbäume dienen ebenfalls bis zu
zwölf Menschen als Begräbnisstätte. Anders als bei
den Familienbäumen erwerben Sie hier lediglich einen
oder je nach Bedarf mehrere Einzelplätze.
Was ist der
Unterschied zwischen einem Gemeinschafts- und einem
Familien-Baum?
An beiden
Baumtypen gibt es bis zu 12 Grabstätten. Bei einem
Gemeinschafts-Baum können ein oder mehrere einzelne
Grabstätten erworben werden. Bei einem Familienbaum
erwirbt man alle 12 Grabstätten zusammen und besitzt
somit einen eigenen Baum, dessen Grabstätten für die
Familie über mehrere Generationen genutzt werden können.
Ihr Baum im
Wald - Ein Ort des Gedenkens
Ein Baum ist für
die Lebenden ein Ort des Gedenkens, für die Verstorbenen
ein Ort ewiger Ruhe. Doch Ruhe und Gedenken erfordern
auch Sicherheit. Alle Bäume eines Ruheforsts werden
eingemessen und mit einer Nummerierung versehen. Sobald
Sie sich für Ihren Baum entschieden haben, erhalten Sie
einen entsprechenden Vertrag. Zugleich wird Ihr
Nutzungsrecht in ein Baumregister eingetragen, das
sowohl bei der den Ruhewald tragenden Gemeinde oder der
entsprechenden kirchlichen Organisation als auch bei der
Verwaltung des Ruhewald-Betreibers hinterlegt ist.
Ihren Baum
finden Sie, Ihre Angehörigen und Freunde anhand seiner
Nummer mithilfe unserer Waldkarten und Lagepläne in
unserem Ruhewald jederzeit wieder. Aktuelle Waldkarten
finden Sie auch auf unserer Homepage des Ruheforstes
Coburger Land unter der Rubrik "Baumsuche".
Namenstafeln, die auf Wunsch an den Bäumen angebracht
werden, bieten Raum für Namen, Daten, christliche
Symbolzeichen oder Verse. Sie helfen, dem Ort des
Gedenkens, Ihrem Baum, eine persönliche Prägung zu
geben.
Der
Naturfriedhof im Ruhewald steht allen Menschen jederzeit
offen, unabhängig von
Wohnort und Religion und bietet eine neue, nicht zuletzt
auch kostengünstige Alternative zu einem
traditionellen Friedhof.
Hier sind einige
grundsätzliche Punkte zu
einer Bestattung auf einem Naturfriedhof in einem
Ruhewald, auch Ruheforst erklärt:
-
Baumauswahl:
Wie kann ich mir einen Baum aussuchen?
Zur Baumauswahl können sie gerne an unseren
kostenlosen, regelmäßig stattfindenden Führungen
teilnehmen bei denen die individuellen
Auswahlkriterien gezeigt und erklärt werden. Hier
können auch weitere Fragen zum Ablauf oder zum Thema
Beisetzung besprochen werden. So kann auch im
Anschluss an eine Gruppenführung ein Baum ausgewählt
werden. Hierbei unterstützt sie unser Förster gerne.
Sollten Sie den Ruheforst nicht besuchen können,
wählen wir in Ihrem Auftrag einen wunschgemäßen Baum
aus. Bei der Auswahl
Ihres Baumes in unserem RuheForst Coburger Land
unterstützt und berät Sie ein Mitarbeiter der
Gräflich Ortenburg´schen Forstverwaltung gerne
kostenlos und unverbindlich.
-
Familien Bezugspunkt
Sie können Ihren Baum schon heute auswählen und so
oft Sie möchten, besuchen. Im Trauerfall entfällt
die übereilte Suche nach einem idividuellem und
ansprechendem Beisetzungsplatz. Ihr Baum kann so zu
einem wichtigen Bezugspunkt für Sie und Ihre Familie
werden.
-
Was ist ein Ruhebiotop
im Ruheforst?
Ein Ruhebiotop ist eine Fläche in einem
Waldfriedhof, die als Grabfläche ausgewählt wird. Im
Mittelpunkt befindet sich ein Baum, auf der Fläche
stehen weitere Naturdenkmäler wie Bäume, Sträucher,
Steine oder auch moosüberzogene Baumstümpfe. Um
dieses Naturmerkmal herum befinden sich bis zu 12
Grabstätten oder Ruhebiotope für Urnen.
-
Individuelle
Trauerzeremonien
Sie können Trauerzeremonien
individuell gestalten oder ganz auf diese
verzichten. Sie haben die Wahl und die Entscheidung
liegt ganz bei Ihnen. Wir beraten Sie gerne dazu,
wenn Sie dies wünschen. Rufen Sie uns einfach an. Im
Kreise der Verwandten, der Freunde und anderer
Hinterbliebener findet die Andacht an der Grabstelle
statt. Ein Pfarrer, Pastor oder ein anderer
Grabredner kann die letzten Worte zum Abschied
sprechen. Bei der Auswahl und der Gestaltung der
Trauerzeremonie können Ihre individuellen Wünsche
berücksichtigt werden.
-
Beisetzung
Die Asche des Verstorbenen wird in einer
biologisch abbaubaren Urne beigesetzt. So kehrt die
Asche in der Urne über den Waldboden in den
Kreislauf der Natur zurück. Die Aschekapsel löst
sich im feuchten Waldboden in einigen Monaten auf.
-
Namentliche Kennzeichnung
Auf Wunsch bringen wir ein Namenschild an Ihrer
Beisetzungsstätte an oder verzichten Sie auf
namentliche Kennzeichnung, Sie haben die Wahl.
Wie
ist eine namentliche Kennzeichnung
möglich? Die
Anbringung von Namenstafeln mit den Namen der
Verstorbenen ist möglich; die Größe und Form ist
einheitlich dezent.

-
Wann kann ich eine
Grabfläche im Ruheforst erwerben?
Sie können sich jederzeit Ihren Baum und Ihre genaue
Grabfläche aussuchen. Viele Menschen haben den
Wunsch, die Art der Beisetzung und den Ort ihrer
letzten Ruhestätte selbst festzulegen. Im
Ruheforst ist dies möglich. Bei einem Spaziergang
durch den Laubmischwald kann eine Grabstätte dort
ausgesucht werden, wo es Ihnen am besten gefällt. Da
das Recht auf Nutzung eines RuheBiotopes für bis 99
Jahren erworben wird, entschließen sich immer
häufiger auch jüngere Menschen für eine Ruhestätte
in einem Ruheforst.
-
Die Grabpflege übernimmt der Wald.
Eine Grabpflege ist in unserem Ruhewald nicht
nötig denn das Erscheinungsbild des Waldes soll
erhalten bleiben. Verpflichtungen zur Grabpflege
entfallen für die Angehörigen, die Gestaltung
übernimmt die Natur.
-
Keine Folgekosten - Das eigentliche 'Grab'
an Ihrem Baum auch 'RuheBiotop' genannt ist die
Stelle an der Ihre Urne ca. 1 Meter tief in den
Waldboden eingebettet wird.
Sie müssen keine Folgekosten für die Pflege dieses
RuheBiotopes veranschlagen.

-
Absicherung:
Das Recht auf Nutzung eines RuheBiotops kann auf bis
zu 99 Jahre erworben werden. Zu diesem Zeitpunkt ist
Ihre Urne samt ihres Inhaltes lange schon in den
natürlichen Kreislauf der Natur zurückgekehrt. Die
Absicherung Ihrer Kundenrechte erfolgt per Vertrag
und dem Eintrag in das Biotop-Register, das Sie
jederzeit einsehen können.
-
Woraus besteht die Urne?
Eine Bio-Urne besteht aus Maisstärke, die sich nach
wenigen Monaten im Boden zersetzt.
-
Sind Erdbestattungen möglich?
Im Ruheforst sind nur Urnenbestattungen möglich, um
das Waldgebiet nicht zu belasten.
-
Umbettung von Verwandten
Der Ruheforst
bietet Ihnen die
Möglichkeit schon früher verstorbene Verwandte oder
Freunde, die bereits auf einen anderen Friedhof
beigesetzt sind, in Ihr Ruhebiotop umzubetten. So
kann auf diese Art z. Bsp. eine „späte
Familenzusammenführung“ im Ruheforst stattfinden.
Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch oder
persönlich bei unseren Ruheforstmitarbeitern.
-
Trägerschaft des Ruheforst Coburger Land
Die Gemeinde
Weitramsdorf ist der kommunale Träger des
Ruheforstes Coburger
Land. Sie garantiert die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen und überwacht den ordentlichen Betrieb
durch den Betreiber die „Ruhewald Schloss Tambach GmbH &
Co. KG“.
Betrieb des
Ruheforstes
Der ordentliche
Betrieb des Ruheforstes Coburger Land erfolgt durch die
„Ruhewald Schloss Tambach GmbH & Co. KG“, ein
Unternehmen der Gräflich Ortenburg’schen Verwaltung.
BAUMBESTATTUNG
Der Baum - ein zentraler
Bezugspunkt - Ort der Trauer, aber auch der Erinnerung
Baumbestattung im
Ruheforst Coburg
Der Ruheforst
Coburg bietet eine Ruhestätte in einem naturnah
bewirtschafteten Laub- Nadel-Mischwald, welcher sich
weitgehend ungestört entwickeln darf. Da dort keine
forstwirtschaftliche Bewirtschaftung mehr betrieben
wird, garantiert der Ruheforst den nachhaltigen Bestand
der Bäume. Die Wipfel des bis zu 180 Jahre alten
Baumbestandes ragen über die nachwachsende Generation
junger Bäume. Um diese Bäume herum können biologisch
abbaubare Urnen beigesetzt werden. Die Grabflächen
unterscheiden sich durch die Form der Bäume in ihrer
Mitte, durch die Pflanzen, Steine und Pilze am Boden und
die unterschiedliche Lage im Waldgebiet.
Der Ruheforst
Coburg liegt im nördlichsten Teil Bayerns, in
Oberfranken, direkt an der Grenze zu Thüringen in einer
traditionsreichen und historischen Gegend in
unmittelbarer Nähe zur Herzogsstadt Coburg und nicht
fern von der alten Bischofsstadt Bamberg. Bei guter
Verkehrsanbindung herrscht hier noch eine idyllische
Ruhe. Große Waldgebiete wechseln mit bunten Wiesen und
Feldern ab. Aufgrund seiner Schönheit und vielfältigen
Natur ist das Coburger Land ein reizvolles
Erholungsgebiet. Lichte Mischwälder und historische
Zeugen menschlichen Wirkens wie beispielsweise die Veste
Coburg, Schloss Rosenau, Schloss Tambach
mit seinem
wunderschönen
Wildpark, die malerische Stadt Seßlach,
Vierzehnheiligen und Kloster Banz prägen die Gegend
kulturell. Der Dreiherrenstein, das Steinerne Kreuz und
der Wildpark in Tambach laden Wanderer
und Besucher ein, Stille und Erholung zu finden.
Die umliegenden Kurorte Bad
Staffelstein, Bad Rodach und Bad Colberg stehen für
Erholung und Gesundheit.

In der
waldreichen Landschaft zwischen dem Fränkischem
Hügelland und dem Thüringer Wald liegt der „Ruheforst
Coburger Land“ auf historischem Boden der Familie der
Grafen zu Ortenburg in den artenreichen Waldabteilungen
Fürstenkopf und Bergleite. Uralte Eichen und mächtige
Buchen werden überragt von turmhohen Kiefern und prägen
das abwechslungsreiche, farbenfrohe Waldbild. Das
ehemalige Herzogtum Sachsen- Coburg und Gotha, dessen
Familie der Wettiner mit fast allen Königshäusern
Europas, wie z.B. Belgien, Portugal, Großbritannien und
Bulgarien verwandt ist, bietet eine intakte Struktur
zwischen Land und Leuten.
Anfahrt
Sie erreichen
den Ruheforst Coburger Land, in unmittelbarer Nähe der
Gemeinde Weitramsdorf ca. 10 km westlich von Coburg und
am besten über die Autobahn A73 (Abfahrt Ebersdorf,
Richtung Coburg folgen) und die Bundesstrasse B303.
So finden Sie
uns aus Richtung Erfurt/Suhl oder
Richtung Bamberg/Nürnberg kommend:

A 73,
Ausfahrt Ebersdorf, Richtung Coburg, Abfahrt
“Wildpark Tambach” B 303. In Tambach abbiegen Richtung
Weitramsdorf, nach dem Gebäude der Gemeindeverwaltung
links abbiegen Richtung Ummerstadt, vor Ortsschild
”Gersbach” rechts abbiegen und den Hinweisschildern „RuheForst“
folgen.
Aus Würzburg
oder Schweinfurt kommend:
A 70,
Richtung Bamberg, Ausfahrt Schonungen, B 303
Richtung Coburg, in Tambach links abbiegen Richtung
Weitramsdorf. In Weitramsdorf nach der
Gemeindeverwaltung links abbiegen Richtung Ummerstadt,
vor dem Ortsschild „Gersbach“ am
Hinweisschild "Ruheforst Coburger Land" rechts abbiegen und den
weiteren
Hinweisschildern „RuheForst“ folgen.

Falls Sie sich
dafür interessieren, Ihre letzte Ruhestätte in einem
naturbelassenem Wald zu finden, können Sie sich gerne
jederzeit bei uns informieren und beraten lassen, sich
mit dem Ort vertraut machen, sich eine letzte Ruhestätte
in alten, naturbelassenen Waldbeständen aussuchen. Herr
Peter Müller führt Sie gerne durch den Ruheforst oder
steht Ihnen telefonisch unter 09567-98 16 58 zur
Verfügung.
Ihr Waldspaziergang durch den
RuheForst
Während einer
kostenlosen Waldführung, die Mittwoch und Samstag (außer
Feiertage) um 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung
stattfindet, haben Sie die Möglichkeit, sich näher über
diese neue Bestattungsform zu informieren.
Bitte melden sie Ihre Teilnahme bei Herrn Müller an und
teilen Sie uns Ihre Telefonnummer mit, damit wir Sie
informieren können, falls eine Führung witterungsbedingt
ausfällt. Wir bitten Sie darum, zu den Führungen Ihre
Hunde nicht mitzubringen.
Treffpunkt für
unsere Führungen ist der Parkplatz am Ruheforst.
GESCHENKGUTSCHEIN
Geschenkgutschein für eine kostenlose Führung durch den
stimmungsvollen Ruheforst Coburger Land
Machen Sie
jemandem eine Freude und laden Sie ihn zu einem
Spaziergang oder einer kostenlosen Führung
durch den Ruheforst ein. Diese neue Art eine Ruhestätte
zu finden kennen viele Ihrer Mitmenschen noch nicht und
sind Ihnen sicherlich dankbar für eine kostengünstige,
naturverbundene und würdige Alternative.
Senden Sie uns eine kurze e-mail an Gutschein@Ruhewald.de
mit dem Namen dessen den Sie beschenken möchten und wir
schicken Ihnen Ihren Gutschein.
Natürlich sind
die Führungen durch unseren Ruheforst kostenlos und
unverbindlich. Vielleicht würde
sich aber eines Ihrer Familienmitglieder oder einer
Ihrer Freunde und Bekannten über
diesen Gutschein und Ihre Anregung freuen. Sie können
den Gutschein auch gerne selbst benutzen.
Sich in den
immer wiederkehrenden Kreislauf des Lebens eingebettet
zu sehen in der Lebendigkeit eines ruhevollen Waldes ist
für viele ein tröstlicher Gedanke und kann viel von der
Angst vor der letzten Reise nehmen. Auf einem
Waldspaziergang sich einen Baum aussuchen, bei dem man
immer wieder mal vorbeischauen kann, ist eine wunderbare
Möglichkeit sich mit dem Baum anzufreunden, der
über die letzte Ruhe wacht.
NATURNAH
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Naturgemäße Waldwirtschaft
Erfahren Sie, wie dieses Konzept auf
einzigartige Weise den Schutz dieses
Mischwaldes mit einer neuen Bestattungsform
verbindet.
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Heinrich Graf zu Ortenburg
bewirtschaftet und pflegt den Wald
nach den Prinzipien der
Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße
Waldwirtschaft (ANW), die auch
den nachfolgenden Generationen einen
nachhaltigen Wald sichert, der den
Menschen Schutz- und
Erholungsfunktion langfristig
bietet. Der Gräflich Ortenburg´sche
Wald wurde nach Kriterien der
PAN-Europäischen Forstzertifizierung
(PEFC) zertifiziert. Dies ist ein
internationales Zertifikat mit
Anerkennung vieler namhafter
Umweltverbände.
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Radio Eins
berichtet über Ruheforst Coburger Land
Radio Eins
berichtete ausführlich über den am 18. September 2oo8
eröffneten Ruheforst Coburger Land. In diesem Bericht
gab u. a. der Bürgermeister von Weitramsdorf, Christian Gunsenheimer ein Interview.
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Für
Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Sekretärin der Gräflich
Ortenburg`schen Verwaltung Tambach,
Tel.
09567-92 29 15
Fax. 09567-92 29 29

Herr Müller
„RuheForst Coburger
Land“
Verantwortlich für die Organisation in unserem
Ruheforst.
Tel. 09567-98 16 58
Fax. 09567-92 29 29
E-Mail-Adresse:
info@Ruheforst.de
Postanschrift:
Ruhewald Schloss Tambach GmbH & Co.KG,
Schlossallee 3,
96479 Weitramsdorf
Nur eine Stunde im Grünen
Wald
"Nur eine Stunde von Menschen fern,
Nur eine einzige Stunde!
Statt der tönenden Worte des Waldes Schweigen,
Statt des wirbelnden Tanzes der Elfen Reigen,
Statt der leuchtenden Kerzen den Abendstern,
Nur eine Stunde von Menschen fern!"
aus: Auguste Kurs - Nur eine Stunde
im Grünen Wald
WISSENSWERTES
BEISETZUNG in
einem Ruheforst
Sie haben sich
für eine RuheForst Beisetzung entschieden und ein Biotop
erworben (Vorsorgevertrag)
-
Bewahren
Sie ihren Nutzungsvertrag an einem Ort auf, an dem
er gefunden wird, oder sprechen Sie mit ihren
Angehörigen über ihre Beisetzungswünsche.
-
Unterrichten Sie auch den
Bestatter Ihrer Wahl über das Vorhandensein eines
Vertrages mit RuheForst, er setzt sich mit dem
RuheForst-Standort in Verbindung und informiert über
den Trauerfall.
-
Der Bestatter verständigt auch
das zuständige Krematorium und sorgt für die
Überführung.
-
Da in einem RuheForst nur
biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden dürfen,
muss das Krematorium darüber informiert werden.
Krematorien und Bestatter verfügen über ein breites
Angebot an verschiedenen Urnen Modellen
unterschiedlichster Hersteller.
-
Die Urne
wird vom Krematorium dem Bestatter ausgehändigt oder
direkt zum RuheForst weitergeleitet. Steht die Urne
bereit kann mit den Angehörigen ein Termin für die
Beisetzung festgelegt und der Ablauf der Beisetzung
besprochen werden.
Sie
haben noch kein RuheBiotop erworben (ohne
Vorsorgevertrag)
-
Für den Fall, dass Sie noch
kein RuheBiotop ausgewählt haben, vereinbaren Sie
bitte einen Termin mit dem von ihnen gewählten
RuheForst-Standort.
-
Wenden Sie sich bitte zur
Absprache eines Termins für die Baumauswahl an den
jeweiligen Standort.
-
Falls Sie einen Baum nicht
persönlich auswählen können oder möchten, kann der
Förster mit der Auswahl nach Vorgabe von Baumart,
Preis und Lage beauftragt werden.
-
Unterrichten Sie auch den
Bestatter über die Beisetzung in einem RuheForst.
-
Der Bestatter verständigt auch
das zuständige Krematorium und sorgt für die
Überführung.
-
Da in einem RuheForst nur
biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden dürfen,
muss das Krematorium darüber informiert werden.
-
Krematorien und Bestatter
verfügen über ein breites Angebot an verschiedenen
Urnen Modellen unterschiedlichster Hersteller.
-
Die Urne
wird vom Krematorium direkt zum RuheForst
weitergeleitet oder dem Bestatter ausgehändigt.
Steht die Urne bereit kann mit den Angehörigen ein
Termin für die Beisetzung festgelegt werden.
Beisetzungszeremonie in einem RuheForst
Im Nachfolgenden
finden Sie einige nützliche Hinweise zur Beisetzung in
einem RuheForst. Da noch nicht alle Menschen über den
Ablauf einer Bestattung in freier Natur informiert sind,
bitten wir Sie auch ihre Trauergäste entsprechend zu
informieren.
-
Grundsätzlich können die Beisetzungsfeierlichkeiten
nach ihren Wünschen frei gestaltet werden.
-
Jeder RuheForst ist mit einer
Andachtsstätte ausgestattet. Diese kann für
Trauerfeierlichkeiten kostenfrei genutzt werden. Der
Geistliche aus ihrer Heimatgemeinde darf
selbstverständlich die Beisetzung begleiten oder
durchführen.
-
Die Urne wird am Beisetzungstag
durch das zuständige Bestattungsunternehmen oder
einen Mitarbeiter des Ruheforststandortes in den
Ruheforst gebracht.
-
Am Vortag der Beisetzung hat
ein Mitarbeiter von RuheForst das RuheBiotop
vorbereitet, d.h. mit einer Baumscheibe abgedeckt
und mit frischem Grün geschmückt.
-
Besondere Wünsche für die
Zeremonie , wie z.B. der Erdwurf, sind im Vorfeld
mit dem Bestatter und dem Ruheforstpersonal
abzustimmen.
-
Der Ruheförster ist bei der
Beisetzung anwesend hält sich aber im Hintergrund.
Er bleibt im Anschluss an die Zeremonie im Wald
zurück, um die Beisetzung zu dokumentieren und das
RuheBiotop zu verschließen. Das verschließen der
Grabstelle durch Angehörige ist nach Absprache
möglich.
-
Grabschmuck gilt in einem
RuheForst als unangebracht. Von dem Niederlegen von
Blumengebinden, -gestecken und Kränzen sollte an
einem RuheBiotop Abstand genommen werden. Bitte
unterrichten Sie auch ihre Trauergäste von dieser
Tatsache. Einzelne Blumenbeigaben oder Blütenblätter
sind näturlich möglich. Abgelegte Blumen werden
durch den RuheForst-Standort nach einigen Tagen
entfernt.
-
Da es sich um eine Beisetzung
in freier Natur handelt, sollte die Kleidung dem
Wetter und den Gegebenheiten des Waldes entsprechend
ausgewählt werden. Wir empfehlen festes Schuhwerk
und wetterfeste Kleidung. Beisetzungen finden
grundsätzlich bei jedem Wetter und jeder Jahreszeit,
außer bei Sturm oder Gewitter statt.
-
Falls Sie Anregungen zur
Ausgestaltung der Trauerfeierlichkeiten wünschen,
wenden Sie sich an ihren Bestatter oder an ihren
RuheForst-Standort.
-
Musikalische Darbietungen im Rahmen einer
christlichen Beisetzung sind selbstverständlich
möglich, für darüber hinausgehende Veranstaltungen,
wie z.B. von Bläsergruppen, bitten wir um kurze
Rücksprache mit dem RuheForst-Standort.

Abendlich schon rauscht der
Wald
"Alles geht zu seiner Ruh.
Wald und Welt versausen,
...
Hier in Waldes stiller Klause,
Herz, geh endlich auch zur Ruh."
aus: Joseph Freiherr von
Eichendorff
- Abendlich schon rauscht der Wald
KOSTEN DER
BIOTOPE
Was kostet eine Bestattung im Ruheforst? Welche
Grabarten gibt es? Welche Gebühren oder Kosten fallen
darüber hinaus an? Wie verhält es sich mit den
Ruhezeiten bei einer Ruheforst-Bestattung? Die Antworten
auf diese Fragen im Kurz-Überblick.
Einzel-,
Familien- oder Gemeinschaftsbiotope: Ruhestätte für eine
Einzelperson, eine Familie oder einen Freundeskreis von
bis zu 12 Personen für die Dauer von bis zu 99 Jahren.
Die Preise pro Baum sind abhängig vom Wuchs, der Stärke,
Art und Lage. Sie werden im Biotopregister ausgewiesen.
Hierzu wurden die ausgewählten Biotopbäume in jeweils 4
Wertstufen eingestuft. Diese unterscheiden sich dann
preislich
-
Das Preiskonzept für die als
RuheBiotope ausgewählten Bäume des Ruheforstes
erhalten Sie vor Ort beim Förster. Wir geben Ihnen
auch telefonisch Auskunft hierüber – oder schicken
Sie ganz einfach eine e-mail an uns.
-
Beisetzungsgebühr bei allen
Bestattungen: Die Gebühr für eine Beisetzung beträgt
derzeit unabhängig vom ausgewählten Baum 297,50
Euro..Die Beisetzungsgebühr wird immer bei einer
Beisetzung berechnet.
PARTNER
Unsere Liste
lokaler und überregionaler Partnerunternehmen für Sie
Gerne empfehlen
wir Ihnen ein lokales Partnerunternehmen das Ihnen bei
Ihren Entscheidungen helfen kann. Sehen Sie eine Auswahl
unserer lokalen Partner auf unserer Partnerseite oder
fragen Sie uns einfach nach unserer
'Partnerliste' und Empfehlungen dazu. Natürlich
können Sie mit mehreren Bestattungsunternehmen Kontakt
aufnehmen und das wählen, bei dem Sie sich am wohlsten
fühlen. Sollten Sie einen Bestatter Ihres Vertrauens
gefunden haben, der nicht bei uns verzeichnet ist, haben
Sie selbstverständlich die freie Wahl. Wir arbeiten mit
allen Häusern zusammen; bitte nennen Sie uns in diesem
Fall die Anschrift bzw. lassen Sie den Bestatter mit uns
Kontakt aufnehmen.
Bestatter unterstützen wir auf vielfältige Weise bei der
Betreuung Ihrer Kundinnen und Kunden. Wenn Sie Fragen zu
unserem Angebot haben, Beratung wünschen oder einfach
Informationsmaterial anfordern möchten wenden Sie sich
ruhig an uns. Herr Müller ist unter Tel.
09567-98 16 58 zu erreichen und berät Sie
gerne.
Unsere Partner
helfen Ihnen dann vor Ort alles zu regeln und zu
organisieren wofür Sie vielleicht im Moment keine Zeit
und Ruhe finden.
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Lokale Partner
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FEUERBESTATTUNG
Die Einäscherung
ist die Vorstufe zur Wald- oder Baumbestattung

Eine Einäscherung
ist die Vorstufe zu einer Bestattung in einem
Ruheforst oder auch einem Friedwald. Hier finden
Sie nützliche Information was eine Einäscherung
ist und was dabei passiert.
Unter
Feuerbestattung, auch Kremation, Kremierung oder
Einäscherung, früher Leichenverbrennung,
versteht man die Veraschung einer Leiche. In
westlichen Ländern wird dieser Vorgang im
Krematorium durchgeführt. Die
Beisetzung der Überreste erfolgt gewöhnlich in
einer Aschekapsel.
Deutschland heute
In deutschen
Großstädten sind heute mehr als die Hälfte aller
Beisetzungen Feuerbestattungen. Die starke
Zunahme der Feuerbestattung in den letzten
Jahrzehnten hat ihren Grund zum einen in den
deutlich höheren Kosten für eine Erdgrabstelle
im Vergleich zum Urnengrab.
Andererseits spielen auch ästhetische und
hygienische Überlegungen eine Rolle. Im
Gegensatz zur Verwesung des Leichnams im Boden
gilt die Verbrennung als sauber, etwa im Falle,
dass der Verstorbene eine ansteckende Krankheit
hatte. Auch ist die Schadstoffbelastung des
Bodens nach der Verbrennung geringer, solange
die Krematorien die Vorgaben einhalten.
Europa
Die Rate der
Feuerbestattungen nimmt zu, in Deutschland
wächst die Rate der Feuerbestattungen pro Jahr
jeweils etwa um 1% Die Einäscherungsraten
steigen in Europa an. (1997)
Besonderheiten vor der
Feuerbestattung
Die
Feuerbestattung bedarf in Deutschland einer
gesonderten Genehmigung. Insbesondere dürfen
keine Zweifel an der Identität des Toten und an
der Todesursache bestehen, da eine nachträgliche
Untersuchung der Leiche (Exhumierung) nach der
Verbrennung nicht mehr möglich ist. Daher
erfolgt vor der Kremierung eine zweite
Leichenschau durch einen Amtsarzt oder
Rechtsmediziner im Kühlraum des Krematoriums, in
der Regel innerhalb von zwei Tagen.
Prozedur
Vor der Kremation
wird der Tote im Sarg nochmals geprüft.
Der Leichnam wird mitsamt dem Sarg in einem
Krematorium verbrannt. Dabei werden nicht
geschraubte Särge aus Holz verwendet. In einigen
modernen Verbrennungsöfen ist es auch möglich
Särge, die aus anderen brennbaren,
umweltneutralen Stoffen (z.B. Pappe) bestehen,
zu verwenden. Ein Schamottestein mit einer
Nummer, der auf den Sarg oder zum Leichnam
gelegt wird, gewährleistet die eindeutige
Zuordnung der Asche. Die Öfen in einem
Krematorium sind nicht dafür ausgelegt, mehr als
einen Sarg gleichzeitig aufzunehmen.
Brandrückstände
vor dem Mahlen in der Aschenmühle
Die Kremierung selber erfolgt in einem
Muffelofen, der auf etwa 900 °C vorgeheizt wird.
Diese Phase dauert etwa 45 Minuten und endet mit
dem Abblasen der Holzasche, bis dahin ist ein
Einsatz der Gasbrenner nicht notwendig. Die
Temperatur wird durch Zuschalten von Gasbrennern
auf 1.200 °C erhöht, um verbliebene Bestandteile
zu veraschen, im wesentlichen verbleiben so nur
mineralische Knochenbestandteile, dazu Zähne und
nichtbrennbare Implantate. Der Kremationsprozess
dauert insgesamt etwa 90 Minuten, hängt im
Einzelnen von der Körpermasse und dem
Wassergehalt des Körpers ab.
Während der
Einäscherung verbrennen die Organe und weichen
Gewebeteile, es sind dann etwa 5 Prozent des
Körpergewichtes aus Knochenresten, Implantaten
und Sargbestandteilen verblieben. Eisenteile,
wie Sargklammern, werden magnetisch aussortiert,
Implantate aus Gold und Titan werden vor dem
anschließenden Mahlgang in einem
Urnenabfüllgerät ausgesondert.
Das Mahlgut und
die keramische Markierungstafel, die dem Sarg
bei der Verbrennung beigelegt war, werden in
eine Aschekapsel gefüllt und diese wird
verschlossen. Außen auf dem Kapseldeckel wird
der Name des Krematoriums, der Name des
Verstorbenen und sein Geburts-, Todes- und
Einäscherungsdatum sowie die
Identifizierungsnummer geprägt. Viele Betreiber
von Krematorien spenden die anfallenden
Edelmetalle und andere Wertteile karitativen
Organisationen.
Je nach den
bestehenden Vorschriften müssen bereits vor der
Kremierung Herzschrittmacher und medizinische
Hilfsmittel aus dem Körper entfernt werden,
wegen der Explosionsgefahr bei Hitzeeinwirkung
könnten Batterien den Ofen schädigen. Es können
auch Vorschriften zur Vorbehandlung wegen
radioaktiver Belastung des Leichnams bestehen.
Die Aschenkapsel
wird oft in eine repräsentative oder dekorative
Überurne eingesetzt. Die Überurne gibt der
einfachen Aschekapsel ein würdiges Aussehen.
Einige Krematorien bieten auf Nachfrage die
Möglichkeit zur Besichtigung an. Angehörige
können in besonderen Fällen bei der Kremierung
anwesend sein.
Beisetzungsmöglichkeiten der Asche
Es gibt
zahlreiche Beisetzungsformen für die Asche
Verstorbener. Trotz einiger Diskussionen in
Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht zur
Beisetzung der Asche auf einem Friedhof
(Friedhofszwang). So wird als letzte Ruhestätte
der Urne die Beisetzung in der Erde oder eine
Nische in einer Urnenwand ausgewählt.
Sowohl in
Deutschland und Österreich als auch in der
Schweiz ist eine Bestattung der Asche in einer
biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich von
Bäumen (Naturbestattung) möglich. Diese Art der
Bestattung
gründet auf einer Praxis des Schweizers Ueli
Sauter. Diese Methode wird auch in Deutschland
in genehmigten Wäldern, aus markenrechtlichen
Gründen unter anderer Bezeichnung [z.B.
Ruheforst]
durchgeführt. Die Bestattung kann im
Wurzelbereich alter Bäume (Baumfeld), aber auch
bei gleichzeitiger Anpflanzung eines neuen
Baumes erfolgen.
Entsprechend
geänderten Bestattungsgesetzen ist in einigen
deutschen Bundesländern die anonyme Beisetzung
in Form des Verstreuens der Asche auf einem
Aschenfeld eines Friedhofs möglich. Gleichfalls
wurde es so möglich Urnen in Kolumbarien
einzustellen. Dabei handelt es sich um
Urnenwände oder Stelen in speziellen Hallen,
auch umgewidmeten Kirchengebäuden, wo die Urnen
mindestens für die gesetzliche Ruhefrist
aufbewahrt werden.
BESTATTUNG ALLGEMEIN
Bestattung ist
die nach dem Tod eines Menschen (seltener auch
für Tiere) vorgenommene

längerfristige
Bewahrung des toten Körpers oder bestimmter
Überreste, wie der Asche oder bestimmter
Körperteile. Bestattung und Beisetzung wird im
allgemeinen Sprachgebrauch nicht streng
getrennt, sinnübergreifend werden auch
Beerdigung und Begräbnis genutzt. Die
Leichenschau ist die amtliche Feststellung des
Todes.
Die Bestattung beginnt mit der Abschiednahme vom
Toten, dies kann durch Leichenwaschung,
Ankleiden, Einsargen begleitet sein.
Der nächste Schritt der Bestattung ist meist
eine würdig gestaltete, ritualisierte Zeremonie
zur Erinnerung an den Verstorbenen. Diese zur
Beerdigung kann als Gottesdienst in Kirche oder
Kapelle oder in weltlicher Form als Totenfeier
in der Feierhalle stattfinden. Hierbei wird
mittels Musik oder Redner die Erinnerung an den
Verstorbenen wahrgenommen. In manchen Fällen
gibt es auch eigene Bestattungsformen: Begräbnis
mit militärischen Ehren.
Der Prozess der
Bestattung wird am Ort der Aufbewahrung - das
„Aufnehmen“ - üblicherweise in der Erde,
fortgesetzt. Das Herablassen des Sarges in die
Gruft ist die eigentliche Beerdigung oder das
Begräbnis. Ist die
Gruft, die den
Sarg aufnahm, geschlossen: spricht man vom
Grab. Bei der
Feuerbestattung ist eine Abschiednahme
notwendigerweise vor dem Kremieren als
Totenfeier möglich. Da vom Verstorbenen nur die
mineralische Anteile verblieben ist dies keine
Beerdigung im engeren Sinne. Beim Beisetzen der
Urne kann noch die Grabrede mit einer Urnenfeier
folgen. Beim Begräbnis kann eine weitere
Zeremonie auch direkt beim Einsetzen des Sarges
erfolgen: Beileidserklärung der Anwesenden
gegenüber den engsten Verwandten.
Gesetzliche
Bestimmungen
Der Wunsch des
Verstorbenen sollte möglichst schriftlich
fixiert sein, um den Nachkommen die Durchführung
zu erleichtern. Eine Reihe von gesetzlichen und
hygienischen Vorschriften geben vor, wie
Bestattungen durchgeführt werden müssen.
In Deutschland ist das Bestattungswesen durch
Landesbestimmungen gesetzlich geregelt,

dazu gehören
Bestattungsgesetze,
Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen. Kommunal
oder durch die Religionsgemeinschaft werden
diese Vorschriften in Friedhofsordnungen
umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht
insbesondere hervor, dass Verstorbene auf den
dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen
beigesetzt werden müssen. Es können
Einschränkungen zum Kreis der zu Bestattenden
getroffen sein. Alternative Bestattungsformen
wie die Beisetzung in einem Ruheforst stellen
dagegen noch Ausnahmen dar.
In Österreich werden die Friedhofsordnungen von
den Friedhofsverwaltungen erlassen. Diese können
in der Hand einer Glaubensgemeinschaft oder der
Kommune sein. Erst in den letzten Jahren wurde
auch das Bestattungswesen dahingehend
liberalisiert, dass ein jeder, der über den
Befähigungsnachweis für das Gewerbe verfügt, ein
Bestattungsunternehmen eröffnen kann. Bis 2002
war für die Erlangung einer Konzession der
Nachweis des Bedarfs nötig. Durch diese
Zugangsbeschränkung wollte der Gesetzgeber einen
unschönen Konkurrenzkampf unterbinden. Der
Wegfall dieser Bedarfsprüfung nützt in erster
Linie großen überregional tätigen Unternehmen,
welche mit finanzstarken Investoren im
Hintergrund versuchen, kleinere Unternehmen
„auszusitzen“. Derartige Entwicklungen sind
bereits in Kärnten und der Steiermark zu
beobachten.
Es ist jedem Bestattungsunternehmer in
Deutschland möglich, Begräbnisse im gesamten
Bundesgebiet durchzuführen. Durch die
Kommerzialisierung des Gewerbes kann es aber zu
internen Regelungen zum Gebietsschutz kommen.
Örtlich kann vom Gewerbeamt eine Neugründung
eingeschränkt sein, wenn der „Bedarf“ bereits
gedeckt ist. Der zur Totenfürsorge Berechtigte
kann den Bestatter frei wählen. In den meisten
Fällen ist es sinnvoll ein Unternehmen aus der
Nähe zu beauftragen. Preisvergleiche und
Vertrauenswürdigkeit sind Auswahlkriterien. Die
Bestattungsvorsorge
durch den Verstorbenen hat bei der Wahl
unbedingten Vorrang.
Arten der Bestattung
Die folgenden
Formen der Bestattung werden in Amerika, Europa
und Asien praktiziert. Die Bestattung erfolgt
typischerweise in würdiger Form.
• Sargbestattung
des Leichnams, typischerweise in der Erde eines
Friedhofs oder einer dementsprechenden
vorbereiteten Fläche. Die
Bestattung erfolgt dabei als
-
Einzelgrab,
als Wahlgrab oder in Reihenfolge als
Reihengrab in jeweils gesonderten Stätten
oder als
-
Gemeinschaftsgrab, indem mehrere
Bestattungsfälle gemeinsam erfolgen.
-
In
Krisenzeiten geschehen Bestattungen notfalls
auch in einem Massengrab, hierbei ist
keinerlei Trennung der Bestattungsfälle
gegeben.
-
Regional oder
vom Kulturkreis bedingt oder für besonders
würdige Bestattungen wird der Sarg in einem
ummauerten Grab (sog.
Gruft) oder im Mausoleum eingestellt.
-
Bis in die
frühe Neuzeit wurden gesellschaftliche
Außenseiter, darunter auch Suizidenten,
entwürdigenden Formen einer Sonderbestattung
unterworfen. Häufig wurden sie ohne jede
Zeremonie und unter diskriminierenden
Maßnahmen beigesetzt oder verscharrt
(Eselsbegräbnis).
Kostentragungspflicht
(Dieser Artikel
oder Absatz stellt die Situation in Deutschland
dar.)
Die Kostentragungspflicht der Bestattung
beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu
tragen bzw. dem zu ersetzen, der die Bestattung
veranlasst hat. Diese kann öffentlich-rechtlich,
so bei der so genannten Ersatzvornahme durch ein
kommunales Ordnungsamt entsprechend dem
Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes
sein oder privat-rechtlich, so wie die
Kostentragungspflicht des Erben, gem. § 1968
BGB: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung
des Erblassers.“
Sind die
Bestattungskosten vom Erben nicht zu erlangen,
trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der
dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig
war (§ 1615, § 1615m BGB). Für den Fall, dass
eine andere Person für den Tod des Verstorbenen
verantwortlich war, sind Erbe und
Unterhaltspflichtiger berechtigt, von dieser
Person die Bestattungskosten zurückzuverlangen
(§ 844 BGB).
Eine
verschuldensunabhängige Sonderregelung für
tödliche Unfälle im Straßenverkehr enthält das
Straßenverkehrsgesetz (§ 10 StVG). Die
Krankenkasse zahlt seit 2004 kein Sterbegeld zur
Deckung der Bestattungskosten.
Beim Tod der
Empfänger von Renten nach dem
Bundesversorgungsgesetz wird unter bestimmten
Voraussetzungen ein Bestattungsgeld gewährt.

Nur wenn alle
Zahlungspflichtigen mittellos sind und dies
nachweisen, übernimmt auf Antrag das örtliche
Sozialamt die notwendigen Kosten der Bestattung
(§ 74 SGB XII). Im Falle das kein Nachkomme zu
ermitteln ist, der die Kosten zu übernehmen hat,
ist das Gesundheitsamt zuständig, da nach
deutschem Recht eine Bestattung erfolgen muss.
Wird das Erbe ausgeschlagen, sind auch keine
Bestattungskosten zu zahlen. Ist der Erbe
allerdings nächster Angehöriger und in dieser
Eigenschaft im Rahmen der durch das
Bestattungsgesetz geregelten Totenfürsorge
bestattungspflichtig, trifft ihn als
Bestattungspflichtigen zunächst auch die
Zahlungspflicht gegenüber dem Bestatter und der
Friedhofsverwaltung.
Findet sich kein
anderer Zahlungspflichtiger, verbleiben die
Bestattungskosten beim Bestattungspflichtigen.
Kosten
Die bei einer
Bestattung von den Hinterbliebenen zu
erstattenden Kosten verteilen sich auf folgende
Leistungen:
-
Gebühren und Fremdleistungen
-
Bestattungsgrundgebühr
-
Grabnutzungsgebühren
-
Einrichtung oder
Verlängerung des Nutzungsrechtes
-
Kremierung und
Urnenbeisetzung
-
Benutzung der
Friedhofseinrichtungen
-
Gebühren für Behörden
und Kirche
-
Aufbewahrungsgebühren
-
Sonstige Kosten
-
Überführungskosten
-
Sarg oder Urne
-
Blumenschmuck
-
Trauerdrucksachen
-
Redner, Träger,
musikalische Umrahmung
-
Ärztlicher
Leichenschauschein
-
Private Kosten
-
Trauerkleidung
-
Leichenschmaus
-
Nachfolgekosten, diese können über die
Ruhezeit jährlich oder als Gesamtsumme mit
der Bestattung anfallen.
-
Grabpflege durch Nutzungsberechtigen für
die gesamte Ruhezeit, oder Dauerpflege
durch einen Friedhofsgärtner
-
Grabstein
vom Steinmetz: Erstellen des
Fundamentes, Einfassung, Beschriftung
und das Entfernen nach Ende der
Ruhezeit.
-
Umbettung im
Zuge persönlicher Ortsänderungen.
Für eine nach
derzeitigem Verständnis als „würdig“ anzusehende
Erdbestattung werden in Deutschland bis weit
über 10.000 Euro aufgewandt. Die Gebühren des
Friedhofsträgers für die Grabstelle sind in
Statuten und Verordnungen festgeschrieben. Bei
den Gebühren sollte beachtet werden, dass
teilweise jährlich Gebühren, andererseits auch
eine Gesamtsumme für die Nutzungsdauer gebildet
ist.

Die einmaligen Nebenkosten beim Bestatter können
allerdings stark schwanken,
Bestattungsunternehmen sind
Wirtschaftsunternehmen. Durch Paketpreise oder
Individualberatung ergeben sich höchst
unterschiedliche Kalkulationen. Ein
Preisvergleich bei verschiedenen Bestattern
sollte nicht nur die Preise einbeziehen, sondern
auch der Umgang mit den Angehörigen und eine
sach- und fachgerechte Beratung. Die Kosten für
den Bestatter, der alle Formalitäten erledigt,
können zwischen 700 Euro und 4000 Euro liegen.
Ist eine einfache
Urnenbestattung ohne Sargfeier geplant, so
genügt oft ein preiswerter Verbrennungssarg für
knapp 100 Euro. Die ersparten Kosten, statt über
1000 Euro eines teuren Eichensarges, können für
andere Ausgaben eingesetzt werden, etwa die
Trauerfeier. Der Blumenschmuck einer
Urnengemeinschaftsanlage muss wegen der
kleineren Fläche bescheidener sein als bei der
Bestattung in einem Familiengrab, einer Doppel-
oder Dreifachwahlstelle.
Besondere
Bestattungswünsche verursachen mitunter höhere
Kosten. Für eine Baumbestattung sind leicht
abbaubare Urnen nötig, die es in sehr
anspruchsvoller Ausführung gibt. Für Wiesen-,
sog. Diamantbestattungen, Seebestattungen,
Ballonbestattungen bieten Bestatter oft
Festpreise, da sie nur Wiederverkäufer sind. Für
eine sog. Kryonische Aufbewahrung (Einfrieren)
entstehen Kosten bis zu 200.000 Dollar.
Kostengünstig ist
eine Körperspende, da die oben aufgeführten
Gebühren vom Anatomischen Institut ganz oder
teilweise beglichen werden.
Bestattungspflichtige können das
Bestattungsunternehmen frei wählen. Kriterien
für die Wahl des Bestatters sind sein
Serviceangebot, inwieweit er auf die Wünsche der
Kunden eingeht, die Qualität der Beratung, und
die Bereitschaft eine detaillierte
Kostenaufstellung zu machen.
Auch wenn
Krankenhäuser und Pflegeheime Verträge mit
Bestattungsunternehmen zur Überführung auf den
Friedhof haben, steht dem Angehörigen das Recht
der freien Wahl des Bestatters zu. Wenn der
Hinterbliebene nicht ausdrücklich zugestimmt
hat, muss er in der Regel die Abholung durch den
Vertragsbestatter nicht bezahlen.
Quellennachweis
WK: http://de.wikipedia.org
EIN TODESFALL
WAS IST ZU TUN?
Ratgeber Bestattung -
Was Sie im Trauerfall wissen sollten
Ein Todesfall ist
eingetreten - Was ist zu tun? Hier sind einige
wichtige Punkte , die Sie im Falle eines Todes
beachten sollten. Sie sind nach Zeitabschnitten
gegliedert.
Eine Situation,
die überfordert: Ein Mensch ist gestorben. Der
Schmerz ist häufig kaum zu ertragen. Der Rückzug
ins Ich ist zunächst unmöglich, denn eine Fülle
an Aufgaben wartet auf die Hinterbliebenen. Mit
dem "Ratgeber Bestattung" möchten wir
Angehörigen einen Leitfaden für eine krisenhafte
Situation an die Hand geben.
Immer wieder
fragen Kunden und Interessenten bei uns an, was
zu tun ist, wenn ein Angehöriger stirbt. Der
Informationsbedarf ist groß. Gerade in einer
solchen Situation ist jede helfende Hand
wichtig. FriedWald arbeitet daran, möglichst
umfassend und gezielt Antworten zu geben. Wieso
darf ich Omas Asche nicht mit nach Hause nehmen?
Welche Funktion hat der Bestatter? Was gilt es
zu beachten, was ist in welcher Reihenfolge zu
tun, wer steht helfend zur Seite?
Der "Ratgeber
Bestattung" gibt Auskunft über Gesetze und
Pflichten, die es im Todesfall zu beachten gilt,
aber auch über Rechte, die Hinterbliebene haben.
Zudem gibt es Antworten auf die Frage: Was ist
im Trauerfall zu tun? Es gibt Erklärungen zu
Stichworten wie Totenschein und Sterbeurkunde
und wie diese zu bekommen sind. Außerdem wird
aufgezeigt, was ein Bestatter machen muss und
was Privatpersonen selbst erledigen dürfen. Der
"Ratgeber Bestattung" soll in der schwierigen
Situation der Hinterbliebenen schnell und
kompetent weiterhelfen.
Am
Todestag
-
Arzt anrufen
-
Vom Arzt bzw.
Krankenhaus den Totenschein ausstellen
lassen. Er enthält Todesursache und
Todeszeitpunkt und ist für die Sterbeurkunde
(vom Standesamt) notwendig. Bei Freitod oder
ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei
informiert werden (übernimmt meist der
Arzt).
-
Verwandte
Freunde und Nachbarn benachrichtigen.
-
Pfarrer
informieren, falls eine Aussegnung gewünscht
wird.
-
Bestattungsinstitut auswählen und
beauftragen. Gesprächstermin vereinbaren.
-
Gespräch mit
dem Mitarbeiter des Bestattungsinstituts;
Art der Beerdigung und Ablauf/Gestaltung der
Beerdigung/Trauerfeier besprechen. Achten
Sie auf mögliche Verfügungen des
Verstorbenen (z. B. zur Art der Bestattung
im RuheForst). Sarg bzw. Urne auswählen.
Besprechen, ob wirklich eine Anzeige in die
Zeitung soll und welchen Inhalt sie haben
soll.
-
Haustiere
versorgen oder in andere Hände geben.
Am
Folgetag
-
Mit dem
Pfarrer Termine für “Beerdigungsgespräch”
und Trauerfeier vereinbaren.
-
Sterbefall
beim Standesamt melden. Zuständig ist das
Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der
Todesfall eintrat (Vorzulegen sind:
Personalausweis des Verstorbenen,
Totenschein sowie bei Ledigen die
Geburtsurkunde; bei Verheirateten die
Heiratsurkunde, bzw. das Familienstammbuch).
-
Das
Standesamt stellt die Sterbeurkunde und
Kopien von ihr aus. Für die
Rentenversicherung(en) und Pensionskassen
(Betriebsrente oder Zusatzversicherung) gibt
es spezielle Exemplare der Sterbeurkunde.
-
Arbeitgeber
des Verstorbenen informieren. Bei
Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
bestehen eventuell Rentenansprüche gegenüber
der betrieblichen Unfallversicherung oder
der Berufsgenossenschaft.
-
Beantragung
des Übergangsgelds für die Witwenrente,
falls ein Anspruch besteht.
-
Beantragung
der Auszahlung von Lebensversicherung(en)
oder Sterbegeldversicherung, falls vorhanden
ggf. Beantragung der Auszahlung einer
Unfallversicherung, falls der Todesfall
durch einen Unfall verursacht wurde und eine
solche Versicherung bestand.
In den ersten drei Tagen
Beerdigungsgespräch mit dem Pfarrer.
Einzelheiten für die Trauerfeierlichkeiten
vereinbaren, eventuell Bibelvers und Lieder
festlegen. Klären, was in der Ansprache über den
Toten gesagt werden sollte und auch was nicht
gesagt werden soll.
In der
ersten Woche
-
Gegebenenfalls
Mietvertrag kündigen.
-
Wenn der
Verstorbene im Heim untergebracht war:
Heimplatz kündigen; klären, wann das Zimmer
geräumt sein muss und für wieviele Tage noch
welche Arten von Leistungen zu zahlen sind.
-
An den
Briefkasten einen Aufkleber “Bitte keine
Werbung und keine Anzeigenzeitschriften”
kleben; Nachsendeantrag (zum Erben oder an
eine geeignete Person) für Briefe und Post
einrichten.
-
Verstorbene
Rentenempfänger bei Rentenstelle(n) und
Pensionskassen
(Betriebsrente/Zusatzversicherung/Kriegsbeschädigtenrente/Hinterbliebenenrente)
abmelden.
-
Vorhandenes
Testament zum Amtsgericht
(Nachlassstelle/Nachlassgericht) bringen.
Falls Immobilienbesitz oder Landwirtschaft
vorhanden sind, Erbschein beantragen(Der
teure Erbschein wird nicht benötigt, wenn
keine Immobilien (und keine Landwirtschaft)
vorhanden sind, und außerdem ein Testament
vorliegt. Auch bei großem Geldvermögen
reicht den Banken dann eine Kopie des vom
Amtsgericht eröffneten Testaments, und die
Kosten für den Erbschein bleiben erspart).
In den
ersten zwei Wochen
-
Daueraufträge
bei der Bank löschen.
-
Kabelfernsehen, GEZ, Telefon und Internet
kündigen bzw. abmelden. Kopien der
Kündigungsbriefe bzw. Abmeldungen
aufbewahren und später prüfen, ob die
Kündigungen durchgeführt wurden.
-
Die Versorger
für Gas, Strom, Wasser usw. informieren.
-
Je nach
Familiensituation der Angehörigen möglichst
rasch eine Witwen-, Witwer-Rente bei der
Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Wenn entsprechende
Ansprüche bestehen, weitere Renten
beantragen z. B.:
-
Renten
aus Zusatzversicherungen (öffentlicher
oder kirchlicher Dienst),
-
Zahlung
aus Pensionsfonds früherer Arbeitgeber
(betriebliche Altersvorsorge),
Riester-Rente, Rürup-Rente,
-
Den
Verstorbenen bei der Krankenkasse
abmelden und Krankenkassenkarte abgeben.
-
Wenn
Leistungen aus der Pflegeversicherung
bezogen wurden, den Tod des Versicherten
melden.
Abonnements (Tageszeitung, Zeitschriften,
Buchclub, Theater) und Mitgliedschaften
(Gewerkschaft, ADAC, Vereine, sonstige
Organisationen) des Verstorbenen kündigen
oder auf ein anderes Familienmitglied
ummelden.
Innerhalb von vier Wochen
-
Fahrzeuge
abmelden oder auf neuen Besitzer ummelden.
-
Prüfen, ob
und welche Waffen (vom Jagdgewehr bis zur
kleinen Schreckschusspistole) vorhanden
sind.
-
Zusammen mit
Munition, Waffenbesitzkarte(n) und ggf.
Waffenschein sicher und verschlossen
aufbewahren und innerhalb von 4 Wochen beim
Landkreis melden (siehe § 20 WaffG). Später
auf neuen Besitzer umschreiben lassen oder
beim Landkreis abgeben.
-
Versicherungen des Verstorbenen (z. B.
Unfall, Haftpflicht, Hausrat, Rechtschutz)
schriftlich kündigen, dabei eine
schriftliche Bestätigung der Kündigung
fordern.
-
Kabelfernsehen, GEZ, Telefon und Internet
auf den Ehepartner ummelden oder kündigen.
-
Versicherungen des Verstorbenen
(Haftpflicht, Gebäude, Hausrat, KfZ,
Rechtschutz) auf überlebenden Ehepartner
oder Kind umschreiben oder kündigen.
-
Nachlassverzeichnis anfertigen: Liste aller
Konten (mit Stand am Todestag) und des
wertvollen Eigentums, außerdem Liste der
noch offenen Rechnungen, der offenen
Forderungen und der Kosten für die
Beerdigung.
-
Falls ein
Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde, ist
die Anfertigung des Nachlassverzeichnisses
seine Pflichtaufgabe.
-
Wenn das
Gewerbe bzw. die freiberufliche Tätigkeit
aufgegeben wird, müssen Kunden und
Lieferanten und soweit nötig das Finanzamt
informiert werden. Das
Gewerbe muss abgemeldet werden.
Laden Sie hier
das Formular kostenlos herunter:
'Was ist im Todesfall zu tun?'

TODGEBURTEN
RegenbogenBiotop: Bestattungsplätze für
Früh- oder Todgeburten
Der Verlust eines
ungeborenen Kindes ist für die Eltern immer ein
sehr großer Schmerz. Als einen kleinen Beitrag
zur Trauerbewältigung möchte RuheForst den
Eltern die Möglichkeit bieten ihre verstorbenen
Kinder in einer würdevollen Umgebung
beizusetzen, und ihnen so einen Platz zum
trauern zu bieten.
Für diese Kinder
sind in den RuheForsten spezielle Grabstätten,
so genannte RegenbogenBiotope vorgesehen. Das
RegenbogenBiotop ist eine vom Förster
ausgesuchte und speziell markierte Grabstätte.
Für eine Beerdigung an einer dieser „besonderen“
Grabstätten gelten dieselben Nutzungsbedingungen
wir für eine reguläre RuheForst-Beisetzung. Für
RuheForst ist es natürlich selbstverständlich,
dass eine namentliche Kennzeichnung der
Grabstätte mit religiösem Symbol möglich ist.
Für betroffene
Eltern sind diese RegenbogenBiotop-Plätze
kostenlos, ein Nutzungsentgelt ist nicht zu
zahlen. Es fällt lediglich das
Beisetzungsentgelt an.
Für Rückfragen
zur Beisetzung in einem RegenbogenBiotop, oder
deren Verfügbarkeit können Sie sich gerne
telephonisch mit uns in Verbindung setzen: Frau
Bauernfeind, Herr Müller : Tel. 09567-98 16 58
An den Wald
"Sag´mir, wo die Vöglein all´
Ruhen aus von ihren Liedern,
Und was Reh und Nachtigall
Auf den Abendgruß erwidern.
Sage mir, du lieber Wald,
Hältst du fern des Tages Sorgen
Dort im grünen Hinterhalt
Ein verschwieg´nes Glück verborgen?"
aus: Gottfried von Böhm
-An den Wald
Ein Grab zu haben
und es pflegen zu können, hilft manchen Menschen
beim Abschiednehmen von einem geliebten
Menschen, der gestorben ist. Für Andere sind
Friedhöfe eher bedrückend und sie wünschen sich,
der Natur nach dem Tod möglichst nah zu sein.
Wer an den Wurzeln eines Baumes bestattet werden
möchte, sollte jedoch frühzeitig mit seinen
Angehörigen darüber sprechen, denn in der Regel
soll der Beisetzungsplatz nicht soweit vom
Wohnort entfernt sein. In Deutschland sind die
Möglichkeiten der Bestattung begrenzt. Während
zum Beispiel in der Schweiz oder auch in den
Niederlanden die Urne mit nach Hause genommen
werden darf, ist dies hierzulande nicht erlaubt.
Doch gibt es auch in Deutschland Alternativen
zum Grab: RuheWälder, Ruheforste, Friedwälder,
Aschewiesen und Seebestattungen... Voraussetzung
für diese alternativen Beisetzungsformen ist
eine Feuerbestattung. K Mittlerweile wählt fast
die Hälfte der deutschen Bevölkerung diese
Bestattungsart.
Friedwälder oder
Ruheforste:

Die Idee zur
"Baumbestattung" stammt vom Schweizer Ueli
Sauter, der 1993 - noch illegal - den letzten
Wunsch seines Freundes erfüllte und dessen Asche
kurzerhand in der Natur begrub. Dabei entstand
in ihm die Vorstellung, einen Wald des Friedens,
mit Bäumen als Grabsteinen, zu schaffen - einen
so genannten Friedwald.
Inzwischen gibt es in dem kleinen Alpenstaat 30
Friedwälder. Friedwälder und Ruheforste gibt es
erst seit 2001 in Deutschland.
Sie sind
naturbelassene, frei zugängliche Waldstücke, die
z.Bsp. von der örtlichen Gemeinde oder aber
privaten Waldbesitzern zur Verfügung gestellt
und getragen werden. In diesen Waldstücken
werden gemeinsam mit einem Förster Bäume
ausgesucht, die als Bestattungsort dienen. Meist
sind es Buchen oder Eichen, die sehr alt werden
können. Interessenten können schon zu Lebzeiten
einen Platz für sich und ihre Angehörigen oder
Freunde sichern. Zur Wahl stehen einzelne Plätze
oder ganze Bäume, die als Familiengrab dienen.
Es ist aber keine
anonyme Bestattung. Jeder Baum hat eine Nummer
und ist vermessen. Durch ein Namensschild können
die Angehörigen den einzelnen Beisetzungsplatz
klar zuordnen. Die Beisetzung kann individuell
gestaltet werden. Häufig ähnelt die Trauerfeier
einer Bestattung auf einem Friedhof. Nur auf
Grabschmuck wie Kränze oder Kerzen müssen die
Angehörigen verzichten. Den Grabschmuck liefert
die Natur.
Derzeit gibt es
ca. Friedwälder und über 30 Ruheforste in
Deutschland, allein sieben in Niedersachsen.
Auch Bewohner aus anderen Regionen können sich
in einem solchenWaldfriedhofald beisetzen
lassen. Die Organisation übernehmen die
örtlichen Bestatter oder die Firma Ruheforst
bzw. Friedwald.
Eine Übersichtskarte aller
Ruheforste finden Sie
auf www.Ruheforst.de
Impressum |
Anbieter i.S.d. TDG/MDStV:
Ruhewald GmbH & Co.KG
Schloßallee
3
D-96479
Weitramsdorf-Tambach
Tel.: +49
(0) 9567
981658
Fax: +49
(0) 9567 922929
Rechtsform:
GmbH & Co.KG
Inhaber:
Heinrich Graf zu Ortenburg
Berufsbezeichnung: Land- und Forstwirt
Handelsregister Coburg HRA 4435
Steuernummer 212/840/74472
Verantwortlich i.S.d. § 6 Abs. 2 MDStV:
Heinrich Graf zu Ortenburg
Schloßallee
1
D-96479
Weitramsdorf-Tambach
Tel.: +49 (0) 9567 92290
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